Nach Verfassungsschutz-Gutachten

Bremen fordert von Merz-Regierung Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. In Bremen will man nun ein Parteiverbotsverfahren ins Spiel bringen.

Bremen – Die gesamte AfD ist seit Freitag (2. Mai) „gesichert rechtsextremistisch“. Das besagt die neue Einstufung des Verfassungsschutzes. In Bremen möchte man ein Parteiverbotsverfahren einleiten und diese Einstufung als Grundlage nehmen. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition will einen entsprechenden Antrag in die Bremische Bürgerschaft einbringen, wie der Spiegel berichtet.

Der Dringlichkeitsantrag, der dem Spiegel vorliegt, wurde sowohl von den Linken und der SPD als auch den Grünen unterzeichnet und am Montagmittag von der SPD-Fraktion einstimmig beschlossen. Der Senat will demnach mit der neuen Bundesregierung, die am 6. Mai vereidigt werden soll, ins Gespräch kommen und auf das Verbotsverfahren pochen. Gleichzeitig möchte man eine Bundesratsinitiative einbringen, um in der Länderkammer ein Verfahren beim Bundesverfassungsgerichts zu beantragen, wie es weiter heißt.

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Bremen-SPD will Verbortsverfahren gegen AfD initiieren

SPD-Fraktionschef in Bremen, Mustafa Güngör begründete den Schritt gegenüber dem Spiegel: „Wir wollen uns nicht vorwerfen lassen, dass es irgendwann zu spät dafür ist.“ Spätestens jetzt wisse man gesichert, dass die AfD unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bedrohe, betonte Güngör. „Unsere Koalition in Bremen lässt deshalb nicht locker und drängt weiter auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens.“

Status der AfD-Landesverbände

  • Gesichert rechtsextreme Bestrebung in: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und auf Bundesebene
  • Rechtsextremer Verdachtsfall in: Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg

Auf Landesebene in Bremen ist die AfD noch als rechtsextremistischer Verdachtfall eingestuft. Gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Regionalmagazin buten un binnen, betonte Amtsleiter des Bremer Verfassungsschutzes, Thorge Koehler: „Wir schauen uns jetzt nochmal sehr genau an, was die Kolleginnen und Kollegen im Bund zu ihrer Entscheidung bewogen hat und ob wir entsprechende gesicherte Tendenzen, die wir dafür bräuchten, auch bei dem Bremer AfD-Ableger feststellen. Auf der Grundlage werden wir dann ebenfalls eine Entscheidung treffen.“

Nur weil die AfD auf der Bundesebene als rechtsextremistisch eingestuft wurde, gibt es nämlich keinen „Automatismus“, dass auch gleichzeitig alle Landesverbände als rechtsextremistisch gelten. „Nein. Grundsätzlich ist es so, dass es natürlich bei Vereinen und Parteien, die auf Bundesebene organisiert und in Landesverbände untergliedert sind, eine initiale Wirkung haben kann und man sich die Frage stellen muss, inwieweit eine Zurechenbarkeit erfolgt“, erklärte Koehler weiter.

Alexander Gauland und Alice Weidel im Bundestag. Nach der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ steht ein AfD-Verbotsverfahren im Raum.

Merz-Kabinett: Neue Bundesjustizministerin Hubig zeigt sich offen für AfD-Verbortsverfahren

Unterdessen betonte die designierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), dass sie ein AfD-Verbotsverfahren unabhängig von den Umfragewerten der Partei sehe. „Es kann aus meiner Sicht nicht davon abhängen, ob eine Partei mit zwei Prozent Wählern ausgestattet ist oder mit 30 Prozent“, betonte Hubig bei einer Pressekonferenz am Montag (5. Mai) in Berlin. Allerdings müsse das Gutachten des Verfassungsschutzes „in den nächsten Tagen und Wochen“ erstmal ausgewertet werden.

Die AfD selbst hatte am Montagmorgen eine Klage gegen die „gesichert rechtsextremistische“ Einstufung des Verfassungsschutzes eingereicht. „Mit unserer Klage setzen wir ein klares Zeichen gegen den Missbrauch staatlicher Macht zur Bekämpfung und Ausgrenzung der Opposition“, erklärten die AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla am Montag. Die Hochstufung der Partei sei ein „schändliches Vorgehen“ und untergrabe „die Grundwerte unserer Demokratie“. (sischr)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Jens Schicke

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