Schwarzarbeit auf dem Bau

Zoll überprüft Baustellen: Neun Festnahmen

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Der Zoll hat in Westfalen Baustellen von mehr als 100 Betrieben überprüft. Es gab neun vorläufige Festnahmen.

Am Donnerstag und Freitag (9. und 10. Mai) überprüften insgesamt 117 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bauhaupt- und Nebengewerbe. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 316 Personen von 114 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 58 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 23 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
  • 22 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in 7 Fällen Verdacht auf Scheinselbständigkeit),
  • 10 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
  • 3 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befanden sich auch neun albanische und kosovarische Staatsangehörige, die auf den Baustellen beschäftigt wurden. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen albanische und kosovarische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Den hatten sie nicht. Die Zöllner nahmen die neun Männer daraufhin vorläufig fest.

Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen die Arbeitnehmer eingeleitet. Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde. Die Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

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