Raketen, Böller und Co.
Termin für Feuerwerksverkauf 2025: Was in NRW ab wann gekauft werden kann
Für viele Menschen gehört ein Feuerwerk zum Jahresabschluss dazu. Der Feuerwerksverkauf startet in diesem Jahr später als im vergangenen Jahr. Ein Überblick.
Hamm - Es ist ein Thema, das jedes Jahr die Gemüter spaltet: Das Zünden von Feuerwerk und Böllern an Silvester. Was für viele Menschen wegen der Umwelt und des Tierschutzes problematisch ist, gehört für andere wiederum zum Jahresabschluss einfach dazu. Doch beim Feuerwerksverkauf gelten bestimmte Regelungen. Denn die Feuerwerkskörper dürfen unter anderem nur in einem bestimmten Zeitraum erworben werden.
Zum Schutz der Beschäftigten sowie der Kunden sind der Verkauf und die Lagerung in den Geschäften gesetzlich geregelt. Wer also Feuerwerkskörper und Böller kaufen will, hat nur an bestimmten Tagen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit dazu. Silvester fällt 2025 auf einen Mittwoch. In Deutschland dürfen Supermärkte und Discounter Feuerwerkskörper traditionell drei Tage vor Silvester verkaufen. Der Verkauf in Nordrhein-Westfalen startet daher am Montag, 29. Dezember. Eine Ausnahme: Sollte in dem Zeitraum des Feuerwerksverkaufs ein Sonntag liegen, startet der Verkauf bereits am 28. Dezember. Das war zum Beispiel im vergangenen Jahr der Fall.
Feuerwerksverkauf in NRW: Können Raketen und Batterien online gekauft werden?
Übrigens: Feuerwerkskörper, Batterien und Böller können Privatpersonen nur im Laden kaufen. Ein Online-Verkauf ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt – dieser bleibt Gewerbekunden vorbehalten. Gewerbetreibende dürfen Silvesterfeuerwerk –zum Zweck des Vertriebs – das ganze Jahr über erwerben. Für Privatpersonen gelten andere Regelungen. Feuerwerkskörper der Klasse 2, also die klassischen Raketen, Batterien und Böller, lassen sich ausschließlich im Laden kaufen.
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Unter Klasse 2 (Kleinfeuerwerk) fällt das klassische Silvesterfeuerwerk, welches ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen ist. Dieses können Feuerwerks-Fans ab dem 18. Lebensjahr erwerben und in der Silvesternacht verwenden. Diese Kategorien gibt es:
- Kategorie F1 Kleinstfeuerwerk: Verkauf ab 12 Jahren, Feuerwerkskörper, von denen eine sehr geringe Gefahr ausgeht und auch in Wohnungen verwendet werden kann, zum Beispiel Wunderkerzen.
- Kategorie F2 Kleinfeuerwerk: Verkauf ab 18 Jahren zwischen dem 29. und 31. Dezember, Feuerwerkskörper, von denen eine geringe Gefahr ausgeht, die einen geringen Lärmpegel besitzen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind, zum Beispiel Raketen und Böller. Abgebrannt werden darf das Feuerwerk dieser Kategorie nur am 31. Dezember und am 1. Januar – an allen anderen Tagen ist eine Genehmigung erforderlich.
- Kategorie F3 Mittelfeuerwerk: Verkauf ab 18 Jahren, Zünden für Personen mit besonderer Erlaubnis, Feuerwerkskörper, von denen eine mittlere Gefahr ausgeht, Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen.
- Kategorie F4 Großfeuerwerk: Verwendung für Personen ab 21 Jahren und mit Fachkenntnissen, Erlaubnis benötigt, Feuerwerkskörper, von denen eine große Gefahr ausgeht.
Wo kann Feuerwerk in NRW gekauft werden?
Die meisten Discounter bieten vor Silvester Feuerwerk an. So zum Beispiel Aldi, Lidl und Netto. Meist wird schon einige Wochen vorab in den Prospekten mit den Feuerwerksprodukten geworben. Doch einige Geschäfte, darunter Baumarktketten wie Bauhaus und Hornbach, bieten seit einigen Jahren kein Feuerwerk mehr zum Verkauf an.
Eine NRW-Stadt hat in diesem Jahr erstmals ein großes Feuerwerk zur Silvesterparty geplant. Das soll Umwelt und Tiere schonen.
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