Katastrophenlage

USA-Notlage auch in NRW möglich? Wetter-Experte gibt klare Antwort

Während die USA unter extremen Winterstürmen leiden, stellt sich die Frage nach dem Katastrophenrisiko in NRW. Die Geografie macht den entscheidenden Unterschied.

Nach dem verheerenden Wintersturm in den USA stellt sich die Frage: Können ähnliche Katastrophenlagen auch in Nordrhein-Westfalen auftreten? Die Antwort von Experten ist eindeutig: Nein. Gleichzeitig zeigen die Stellungnahmen der Behörden aber auch, wie flexibel das deutsche Katastrophenschutzsystem aufgestellt ist.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es in NRW einen sogenannten Arctic Outbreak gibt, wie in den USA, ist laut Experten gering.

„So wie in den USA passiert das bei uns nicht“, erklärt Daniel Jose-Tüns, Meteorologe beim Deutschen Wetterdienst (DWD). Der Grund liegt in der unterschiedlichen Geografie: In den USA führt der Weg arktischer Luftmassen „nur über Land“ nach Süden. In Deutschland hingegen werden solche Luftmassen „über eine ganze lange Strecke über relativ warmes Meereswasser geführt“ – durch Nordostatlantik, Nordmeer und Nordsee. Dadurch werden die Luftmassen stark modifiziert, bevor sie Deutschland erreichen.

Wetter-Experte: „Arctic Outbreaks finden bei uns, wenn sie mal auftreten, abgeschwächter statt“

Während in den USA „minus 20 Grad Lufttemperatur eine ganze Ecke weit in den Süden“ gelangen könne, sei das hierzulande unmöglich. „Arctic Outbreaks finden bei uns, wenn sie mal auftreten, abgeschwächter statt“, betont der DWD-Experte. Trotz der geringeren Wahrscheinlichkeit extremer Winterlagen ist das deutsche System vorbereitet. Anders als man vermuten könnte, gibt es jedoch „keine rechtlich festgelegten Werte“ für die Ausrufung des Katastrophenfalls, erklärt der Verband der Feuerwehren in NRW. Die Entscheidung liegt bei „Oberbürgermeistern und Landräten als Untere Katastrophenschutzbehörden“ – abhängig von der konkreten Lage vor Ort.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) bestätigt: „Es gibt keine bundesweit festgelegten Schwellenwerte“. Maßgeblich sei „stets die konkrete Lage vor Ort und ob die regulären Strukturen der Gefahrenabwehr ausreichen“. Im Gegensatz zum Katastrophenschutz arbeitet der DWD mit präzisen Schwellenwerten. Für Schneefälle gibt es gestaffelte Warnstufen: Bei 20 Zentimetern Neuschnee in zwölf Stunden wird beispielsweise eine rote Warnung der Stufe 3 ausgegeben. Unterschieden wird zwischen Lagen unter und über 800 Metern Höhe – wobei „NRW bis auf wenige Hochlagen komplett unter 800 Metern liegt“.

„Keine besondere Regelung“: Katastrophenschutz in NRW ist flexibel

Im Katastrophenfall verschiebt sich die Verantwortung: „Die Zuständigkeit für Gefahrenabwehrmaßnahmen in Kreisen geht von den Städten und Gemeinden auf den Kreis über“, so der Feuerwehrverband in NRW. Die Einsatzkräfte arbeiten dann „nach Weisung der jeweiligen Einsatzleitung“.

Das BBK fungiert als Unterstützer ohne operative Befugnisse: Es „übernimmt keine Einsatzleitung und erhält durch eine Notstandserklärung keine zusätzlichen Vollmachten“. Stattdessen berät es „Länder und Kommunen fachlich“ und stellt „Vorsorge- und Handlungsempfehlungen“ bereit, wie es mitteilt.

Auch bei der Finanzierung herrscht Flexibilität vor: Es gebe „keine besondere Regelung“ für automatisch freigesetzte Mittel, erklärt der Feuerwehrverband. „In Katastrophenfällen muss gegebenenfalls auch außerplanmäßig das Nötige finanziert werden.“ Das BBK verfügt ebenfalls „über keine automatischen Finanzinstrumente“ – Bundesmittel würden „im Einzelfall über gesonderte politische Entscheidungen“ bereitgestellt.

Notfallpläne existieren durchaus: „Es gibt Einsatzpläne, zum Beispiel für die Versorgung von auf Autobahnen festsitzenden Menschen“, berichtet der Feuerwehrverband. Allerdings sei „sehr fraglich, ob ähnliche Probleme wie derzeit in den USA in Deutschland zu erwarten sind“.

Die Zusammenarbeit zwischen DWD und Katastrophenschutz funktioniert über „verschiedenste Kanäle“: spezielle Internetportale, Warnlageberichte und bei Bedarf auch „Videokonferenzen mit Katastrophenschutzbehörden“, wo „Fragen geklärt werden können, die mit unseren Berichten noch nicht geklärt werden konnten“. Aktuell kommt es auch in NRW zu Glättephänomenen. Dies sorgte für regelrechtes Verkehrschaos in NRW.

Rubriklistenbild: © imago/Montage

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