Was darf man eigentlich?

Regeln in NRW an Karfreitag: Tanzverbot und Verhalten in der eigenen Wohnung

Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Das heißt, dass man sich auch in NRW an bestimmte Regeln halten muss. Auch auf das Leben in der eigenen Wohnung hat das Auswirkungen.

Hamm - Das Osterwochenende nähert sich. Das heißt für einen Großteil der Menschen, dass man ein paar Tage am Stück freihat und es sich im besten Fall gutgehen lassen kann. Allerdings sind die Menschen in NRW zumindest an einem der Feiertage an bestimmte Regeln gebunden. Denn der Karfreitag, 29. März, zählt als stiller Feiertag. Was genau ist an dem Tag verboten? Und ist in der eigenen Wohnung alles erlaubt?

Regeln in NRW an Karfreitag: Tanzverbot und Verhalten in der eigenen Wohnung

Unter einem stillen Feiertag verstehen wir einen religiösen Feiertag, an dem bestimmte Regeln gelten. Das hat den Hintergrund, dass diese Feiertage in der Regel eine hohe Bedeutung für religiöse Gemeinschaften haben. Daher sollen bestimmte Gesetze dafür sorgen, dass die Menschen zur Ruhe kommen, sich Zeit für Familie und Freunden oder auch für spirituelle Aktivitäten nehmen.

An Karfreitag, der Tag, mit dem an die Kreuzigung Jesu erinnert werden soll, gelten in NRW besonders viele Regeln. Und eine davon beginnt sogar bereits am Gründonnerstag. Denn am Vortag zu Karfreitag ist bereits ab 18 Uhr das öffentliche Tanzen verboten. Generell sind folgende Sachen mit Beginn des Karfreitags bis zum Karsamstag um 6 Uhr verboten:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen
  • Sportliche Veranstaltungen
  • Zirkusveranstaltungen, Volksfeste
  • Spielhallen, Wettannahmestellen und Spielbanken
  • Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz,
  • alle privaten unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen
  • die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind
  • Veranstaltungen, Theater und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, soweit diese nicht ernsten Charakters und nicht dem Wesen des Karfreitags entsprechend sind. Während der Hauptzeit des Gottesdienstes sind auch solche Aufführungen verboten, die dem Wesen des Karfreitages entsprechen

Was darf ich an Karfreitag in NRW tun und was muss ich lassen?

Was in der Öffentlichkeit an Karfreitag verboten ist, sollte in den eigenen vier Wänden ja eigentlich kein Problem sein. Oder? Tatsächlich muss man auch in der Wohnung ein wenig aufpassen, was man wie laut treibt. Die gute Nachricht: Wer partout an Karfreitag tanzen möchte, kann bei sich Zuhause nicht dran gehindert werden. Zumindest, solange sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen. Heißt: Drehen Sie die Musik nicht zu laut auf, stampfen Sie mit den Füßen nicht zu hart auf den Boden, dann geht die kleine Mini-Party für sich selbst schon klar.

Apropos Party: Wer am stillen Feiertag Karfreitag dazu auch noch Freunde und Bekannte einladen möchte und tatsächlich eine kleine Fete feiern will, sollte die Ruhe der Nachbarn ebenfalls im Blick haben. Keiner sagt etwas gegen Zusammenkünfte in den eigenen vier Wänden, solange sich kein anderer Mensch gestört fühlt. Denn haben Sie auch beim Verhalten Ihrer Wohnung stets im Hinterkopf, dass neben Ihnen jemand wohnen könnte, für den die religiöse Bedeutung des Feiertags sehr wichtig ist.

Trotz aller Verbote: Wer an Karfreitag frische Brötchen auf dem Frühstückstisch haben möchte, darf aufatmen. Denn Bäcker dürfen an dem Tag eine gewisse Zeit öffnen. Das gilt allerdings nicht für alle Feiertage am Osterwochenende. Auch wer seine Einkäufe erledigen möchte, sollte lieber nochmal einen genauen Blick auf die über Ostern geltenden Öffnungszeiten der Supermärkte und Discounter werfen.

Und wer es Zuhause nicht aushält, findet an Karfreitag durchaus auch Möglichkeiten für Ausflüge. So haben die Kinos in Deutschland geöffnet – wenn auch die öffentliche Aufführung bestimmter Filme an Karfreitag verboten ist. Und auch einen Ausflug in einen Freizeitpark kann einem niemand verbieten. Viele Themenparks bieten in der Saison 2024 Neuerungen an. Beispielsweise im Movie Park können sich die Besucher über ein neues gastronomisches Angebot freuen.

Rubriklistenbild: © Jonas Walzberg / dpa

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