„Genehmigungsbeschleunigungsgesetz“

Sorge um Weiterbau: A445 nicht in der Liste des Bundes

Die Autobahn 445 bei Werl.
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Die Autobahn A445 bei Werl. Weiter geht‘s von nach Hamm

In der Liste fehlt sie – und so gibt es nicht nur in Hilbeck und Rhynern Sorge um den Weiterbau der Autobahn A445 von Werl nach Hamm.

Hamm/Hilbeck/Werl - Was bedeutet der Entwurf des „Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes“, auf den sich der Berliner Koalitionsausschuss in dieser Woche verständigt hat? Unter den 144 Projekten taucht der Lückenschluss nicht auf. Aber müsste er das überhaupt als bereits planfestgestellte Straße? Eine Frage unserer Redaktion, die das Bundesverkehrsministerium zunächst nicht beantworten kann. Zwar gibt es eine allgemeingültige Pressemitteilung. Aber aus der wird nicht klar, warum die A445 außen vor gelassen ist.

Die Regierung will Planungs- und Genehmigungsverfahren bei Verkehrsinfrastrukturprojekten „deutlich beschleunigen“. Einige ausgewählte Verkehrsprojekte liegen demnach „im überragenden öffentlichen Interesse“. Dazu gibt es eine Liste. Sie umfasst 144 Straßen-Projekte. Das Netz der Bundesfernstraßen werde nach den Festlegungen des vom Bundestag beschlossenen Bedarfsplans ausgebaut. Aber ohne den Zusatz „Engpassbeseitigung“ im Bedarfsplan gehören Projekte laut Ministerium nicht zu ausgewählten Beschleunigungsprojekten.

Weiterbau A445 nach Hamm: Klage beim Bundesverwaltungsgericht ruht

Was ist mit der A445? Der Weiterbau der A445 ist beklagt worden. Die Klage beim Bundesverwaltungsgericht ruht, weil wegen mittlerweile geänderter Gesetzesvorgaben noch Nachbesserungen im Planfeststellungsbeschluss her müssen. Seit vielen Monaten herrscht in der Frage der Nachbesserungen allerdings Stillstand.

Aber auch bei einer weiteren Nachfrage am Freitag im Ministerium gab es keine Klarheit. Kommt der Weiterbau oder nicht? Wäre er eine Engpassbeseitigung als Ausweichstrecke? Da werde man noch mal nachhorchen, sagt eine Sprecherin. Die Antwort steht noch aus.

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