Lockerungen

Maskenpflicht an Schulen: Welche Corona-Regeln jetzt in NRW gelten

Maskenpflicht, Corona-Tests: An den Schulen in NRW werden die Corona-Regeln gelockert. Welche Maßnahmen seit dem 4. April noch gelten.

Hamm - Vieles wird anders: In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 3. April neue Corona-Vorschriften. Davon sind auch die Schulen nicht ausgenommen. Auf die Schülerinnen und Schüler kommen nach dem Wochenende neue Regeln zu.

BundeslandNordrhein-Westfalen (NRW)
Einwohner17,93 Millionen
HauptstadtDüsseldorf

Schulen in NRW: Maskenpflicht fällt - was nach dem 2. April noch gilt

Die Maskenpflicht im Unterricht begleitet Kinder und Jugendliche - von einer kurzen Unterbrechung im Herbst 2021 einmal abgesehen - seit Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland. Doch damit ist Schluss.. Seit dem 3. April 2022 muss niemand mehr eine Maske in der Schule und auch nicht im Klassenzimmer tragen. Nur mit einer Hotspot-Regel könnte die Maskenpflicht noch verlängert werden, doch eine solche wird NRW nicht nutzen. Daher werden die Corona-Regeln mit der ab 3. April geltenden Schutzverordnung erheblich reduziert.

Die Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen ist wegen der weiterhin hohen Zahl an Neuinfektionen umstritten, zumal sie eine Woche vor dem Start der Osterferien in NRW kommt. Es ist keine abwegige Vorstellung, dass sich ein Kind deshalb mit Corona ansteckt und Urlaubspläne ins Wanken geraten.

Schulen in NRW: Schüler dürfen Corona-Maske freiwillig tragen

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) stellte jedoch klar: Das Ende der Maskenpflicht steht fest. Schulen dürfen nicht auf eigene Faust eine Regelung durchsetzen. Erlaubt ist an Schulen dagegen weiterhin das freiwillige Tragen von Masken, wie Gebauer sagte. „Grundsätzlich gibt es kein Verbot, die Maske zu tragen. Jede und jeder kann nach wie vor immer und überall zum eigenen Schutz eine Maske tragen“, hieß es aus dem Düsseldorfer Ministerium weiter.

Erste Schulen haben bereits eine „dringende Empfehlung“ herausgegeben, den Schutz vor Mund und Nase zumindest noch eine Woche länger, bis zu den Osterferien, zu tragen.

Die Maskenpflicht gilt nach dem 2. April 2022 nicht mehr an NRW-Schulen. Eine andere Corona-Regel wird jedoch bis zu den Osterferien beibehalten.

Schulen in NRW: Corona-Tests nur noch bis zu den Osterferien

Anders als die Masken sind die „anlasslosen Corona-Tests“ an NRW-Schulen auch nach dem 2. April noch Pflicht. Heißt: An mehreren Tagen der Woche müssen Schülerinnen und Schüler, die nicht geimpft oder genesen sind, unter Aufsicht einen Schnelltest durchführen. Die Corona-Tests werden bei Wiederbeginn des Unterrichts (25. April) nach den Osterferien nicht wieder aufgenommen.

In vielen Bereichen fällt durch die Lockerungen der Corona-Regeln ab dem 2. April die Maskenpflicht, doch in einigen Bereichen gilt sie in NRW weiterhin. Supermärkte und Discounter wie Edeka, Kaufland, Aldi und Co. haben Stellung zum Ende der Maskenpflicht bezogen. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © dpa

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