Erlass des Verkehrsministeriums
NRW macht die Bahn frei für S-Pedelecs - Tempo 45 auf dem Radweg
S-Pedelecs erreichen dank E-Motor ein Tempo von bis zu 45 km/h. In NRW dürfen die verkappten Mopeds auch Radwege benutzen. Welche, entscheiden die Städte.
Hamm - Das S-Pedelec ist der Ferrari unter den E-Bikes. Das Zweirad bringt es dank Elektromotor auf satte 45 Kilometer pro Stunde. Wer es fahren will, muss Führerschein und Versicherungskennzeichen haben sowie einen Helm tragen. Das S-Pedelec ist also ein verkapptes Motorrad - und trotzdem darf es in Nordrhein-Westfalen ab sofort auf bestimmten Radwegen fahren. So sieht es ein Erlass des Verkehrsministeriums vor.
NRW macht Weg für S-Pedelecs frei: Mit Tempo 45 auf dem Radweg
Stellen Sie sich das vor: Sie sind mit einem herkömmlichen Drahtesel gemütlich auf einem Radweg unterwegs, plötzlich rauscht ein S-Pedelec mit Tempo 45 knapp an Ihnen vorbei. So etwas war bislang nur in Baden-Württemberg möglich. Und nun auch in NRW. Durch den Erlass des Ministeriums dürfen die Städte und Kreise mit dem neuen Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ Radwege für S-Pedelecs freigeben.
Der Radweg als Autobahn für Zweiräder - aber warum? Dahinter steckt die Auffassung, dass S-Pedelecs einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten können, da sie besonders von beruflichen Pendlern genutzt würden. „S-Pedelecs können eine umweltfreundliche Alternative zum privaten Pkw darstellen, zumal mit ihnen auch längere Strecken komfortabel bewältigt werden können“, teilt das NRW-Ministerium auf Nachfrage von wa.de mit. Der Umstieg auf S-Pedelecs soll attraktiver werden.
Da S-Pedelecs rechtlich als Kleinkrafträder gelten, durften sie bislang nur auf der Straße fahren. Gerade außerorts, wo Autos mit Tempo 100 an ihnen vorbeidonnern, fühlten sich viele Nutzer der schnellen E-Bikes unsicher und wünschten sich laut Verkehrsministerium eine Freigabe für die Nutzung separat gelegener Radwege.
S-Pedelecs auf Radwegen in NRW: Städte dürfen entscheiden
Stichwort „außerorts“: Städte und Kreise dürfen Radwege zwar für die schnellen S-Pedelecs freigeben, nicht aber ohne Rücksicht auf normale Radfahrer und Fußgänger. Dort, wo es besonders voll ist, soll es keine Sonderrechte geben. Und auch innerhalb geschlossener Ortschaften, wo der Unterschied zwischen der zulässigen (50 km/h) und der technischen Höchstgeschwindigkeit (45 km/h) kaum ins Gewicht fällt, sind S-Pedelecs nach Ansicht des Verkehrsministeriums besser auf der Fahrbahn aufgehoben: „Die Freigabe einer innerörtlichen Radverkehrsanlage für S-Pedelecs sollte daher nur in besonderen Ausnahmefällen erfolgen.“ Außerorts stellt sich die Lage jedoch anders dar, siehe oben.
Folgende Verkehrsflächen kommen für eine Freigabe für den Verkehr mit S-Pedelecs in Betracht:
- Radschnellverbindungen bzw. Radschnellwege innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften,
- benutzungspflichtige Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften,
- benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften,
- benutzungspflichtige getrennte Rad- und Gehwege außerhalb geschlossener Ortschaften,
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften,
- für den Radverkehr freigegebene Straßen und Wirtschaftswege mit Verkehrsverboten.
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Wichtig: Jede Freigabe ist eine Einzelfall-Entscheidung. Der Erlass besagt nicht, dass S-Pedelec-Fahrer jederzeit auf Radwege ausweichen können, wenn ihnen danach ist. Nur dort, wo das Zusatzzeichen „S-Pedelecs frei“ angebracht ist, dürfen auch S-Pedelecs fahren. Ansonsten droht ein Bußgeld. Fahren mit dem S-Pedelec auf dem Radweg schlägt mit 15 Euro zu Buche. Bei zusätzlicher Behinderung, Gefährdung oder mit Unfallfolge steigen die Kosten auf 20, 25 beziehungsweise 30 Euro.
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