Feiertage

Sind private Osterfeuer im Garten erlaubt? NRW-Großstadt bildet die Ausnahme

Osterfeuer sind während der Feiertage in NRW eine schöne Sache. Aber ohne Regeln geht nichts. Dürfen die Feuer privat abgehalten werden? Was gilt.

Hamm - Holz sammeln, Freunde und Familie zu sich nach Hause einladen und zu Ostern ein Feuer anzünden. Wer zu Ostern auf große Menschenmassen verzichten möchte, der veranstaltet eine kleine gemütliche Zusammenkunft in den heimischen vier Wänden. Doch sind private Osterfeuer in Nordrhein-Westfalen überhaupt erlaubt?

Sind private Osterfeuer in NRW erlaubt? Missachtung der Regeln wird teuer

Die kurze und knappe Antwort: Nein, in den meisten Städten in NRW sind private Osterfeuer im eigenen Garten nicht erlaubt. Das geht aus einem Beschluss von 2004 vom Oberverwaltungsgericht in Münster hervor. Darin steht, dass das Abbrennen eines Osterfeuers als Brauchtumsfeuer gekennzeichnet werden muss. Eben jenes muss von einer Glaubensgemeinschaft, einem Verein oder einer Organisation veranstaltet werden. Doch auch für die eben genannten Gruppen gelten strenge Regeln bezüglich des Osterfeuers.

Osterfeuer, die nach der Corona-Pandemie seit 2022 wieder veranstaltet werden, dürfen nur am Karfreitag, Ostersonntag oder Ostermontag abgebrannt werden. Zudem müssen die sogenannten Brauchtumsfeuer als öffentliche Veranstaltung stattfinden und für jeden zugänglich sein. Osterfeuer müssen spätestens 14 Tage vor dem Entzünden beim Bürgeramt angemeldet werden. Damit Schlimmeres vermieden wird, werden die Leistellen der örtlichen Feuerwehr über den Standort des Osterfeuers informiert.

Osterfeuer in NRW müssen oft angemeldet werden: Saftiges Bußgeld droht

Im Vordergrund beim Abbrennen eines Osterfeuers in NRW steht der Natur- und Tierschutz. Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hervorhebt, sollten die Haufen vor dem Abbrennen auf Vogelbruten kontrolliert werden. Ebenso sollten die Holzschichten umgeschichtet werden, damit Kleintiere wie Igel, Hasen, Kaninchen und andere rechtzeitig fliehen können.

Ebenso dürfen beim Osterfeuer hur naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt abgebrannt werden. Dieses soll so trocken wie möglich gehalten werden, um unnötige Rauchentwicklung zu vermeiden. Brennbares Material wie Benzin und mit Lack behandeltes Holz ist ebenso verboten wie Altreifen, Sperrmüll und Kunststoff.

Menschen stehen an einem traditionellen Osterfeuer.

Wer dennoch ein privates Osterfeuer anzündet oder sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Vielerorts führt das Ordnungsamt in NRW Kontrollen durch. Eine große Ausnahme bietet Düsseldorf. Wie die Stadt auf ihrer Homepage mitteilt, sind private Osterfeuer grundsätzlich gestattet und müssen seit 2018 nicht mehr beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Rubriklistenbild: © Julian Stratenschulte/dpa

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