Ausstellung der Parkausweise
Anwohnerparken soll drastisch teurer werden – wird neue Regel jetzt gekippt?
Die Stadt Münster will Anwohnerparken drastisch teurer machen, doch ein neues Gerichtsurteil sät schwere Zweifel. Hebt die Stadt die Regelung wieder auf?
Münster - Parkplätze in Innenstadtnähe sind ein kostbares Gut, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Nach einer Änderung des gesetzlichen Rahmens beschlossen Münster und andere Städte in Nordrhein-Westfalen eine drastische Erhöhung der Gebühren für das Anwohnerparken. Doch ein neues Gerichtsurteil torpediert das Vorhaben.
Teures Anwohnerparken: Hebt Münster die neue Regelung wieder auf?
Am 1. Juli sollte es in Münster losgehen; ab dann sollte die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis schrittweise und gestaffelt nach Autolänge bis Mitte 2024 auf bis zu 380 Euro steigen. Von vormals 17 Euro pro Jahr entspricht das einem dramatischen Preisanstieg von rund 2200 Prozent. Kein Wunder, dass sich Protest regte. Die Initiatoren einer Online-Petition gegen den starken Anstieg der Gebühren in Münster fanden die neuen Tarife „unverhältnismäßig teuer“.
Die Kritiker erhielten nun Schützenhilfe vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es erklärte die Gebührensatzung der Stadt Freiburg zum Anwohnerparken für unwirksam - und zwar aus drei Gründen:
- Die Stadt Freiburg hätte anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtigt das Straßenverkehrsgesetz des Bundes.
- Das Gericht stufte verschiedene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein.
- Die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, waren zu groß.
Das viel beachtete Urteil (Aktenzeichen BVerwG 9 CN 2.22) betrifft direkt zwar nur die Stadt im Breisgau, galt jedoch als Signal für andere Kommunen, die sich mit dem Thema Bewohnerparken beschäftigen. In Münster führt es jetzt dazu, dass die Stadt vorübergehend keine Bewohnerparkausweise ausstellt, denn die bemängelte Freiburger Satzung ähnelt in einigen Punkten der Bewohnerparkausweis-Gebührenordnung, die der Münsteraner Rat im Februar beschlossen hat und am 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Oder besser: treten soll.
Auch in Münster handelt es sich um eine Satzung und nicht um eine Rechtsverordnung. Zudem sahen die Leipziger Richter keine Grundlage für soziale Ermäßigungen, wie sie in Münster vorgesehen waren.
Anwohnerparken: Gericht fällt Urteil mit weitreichender Wirkung
Die Stadtverwaltung in Münster überprüft deshalb die Rechtssicherheit ihrer Regelung vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils, „sobald die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt“. Und weiter: „Falls nötig, wird die derzeitige Gebührenordnung der Stadt im Anschluss per Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben und in der Sitzung des Rates am 20. September durch eine angepasste Ordnung ersetzt“, heißt es in einer Mitteilung.
Unter welchen Bedingungen Anwohnerparken in Münster künftig möglich sein wird, entscheidet sich womöglich also erst im Herbst. Wer hofft, dass eine künftige Regelung deutlich kostengünstiger wird, hat eher schlechte Karten, denn gegen die grundsätzliche Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr in Freiburg hatten die Bundesverwaltungsrichter keine Bedenken.
Bürger aus Münster, deren Bewohnerparkausweis ab dem 1. Juli 2023 abläuft, müssen vorerst ebenfalls nicht tätig werden. „Ihr Ausweis kann bis zu einer Neuregelung auch über das Ablaufdatum hinaus weiter im Auto ausgelegt werden“ teilt die Stadt mit.
Eine Entscheidung der Stadtverwaltung hat aber Bestand: Münster schafft zwei zentrale Parkplätze ab.
Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Marijan Murat