Am 7. und 8. Dezember
Fragen und Antworten zum Bahnstreik – welche Rechte Reisende jetzt haben
Ab Donnerstagabend (7. Dezember) bestreikt die GDL die Deutsche Bahn. Es kommt zu massiven Einschränkungen im Zugverkehr. Was Reisende nun wissen müssen.
Köln – Die Deutsche Bahn wird ab Donnerstagabend (7. Dezember) bestreikt. Durch den Streik der Lokführergewerkschaft GDL wird es zu massiven Einschränkungen im Zugverkehr kommen – auch in NRW. Viele Züge fahren während des Streiks gar nicht. Nur vereinzelte Züge und S-Bahnen in NRW sind trotz des GDL-Streiks unterwegs. „Bitte sehen Sie von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks ab“, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Bahn. Doch was passiert nun mit bereits gekauften Tickets? Und welche Rechte hat man als Fahrgast im Streikfall? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
GDL-Streik bei der Bahn: Wann beginnen die Einschränkungen – und wann enden sie?
Der Personenverkehr der Deutschen Bahn wird ab Donnerstagabend (7. Dezember) um 22 Uhr bestreikt, der Arbeitskampf im Güterverkehr beginnt bereits um 18 Uhr. Wer am Donnerstag mit den Zügen der Deutschen Bahn reisen möchte, sollte sicherstellen, am besten bereits am frühen Abend (18 Uhr) am Zielort zu sein, da bereits vor offiziellem Streikbeginn mit ersten Einschränkungen zu rechnen ist, so die Bahn. Nach Angaben der GDL dauert der Streik bis Freitag (8. Dezember) um 22 Uhr an. Reisende müssen während der Streikmaßnahmen ein paar Dinge beachten.
Ich habe bereits ein Ticket gekauft – kann ich das nach Ende des Streiks nutzen?
Fahrgäste, die ihre für Donnerstagabend oder Freitag geplante Reise aufgrund des Bahnstreiks verschieben möchten, können das bereits gekaufte Ticket zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt nutzen. Eine konkrete zeitliche Begrenzung bei einer späteren Nutzung gibt es nicht. Auch bei Sparpreisen und Supersparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben. Dabei muss auch nicht unbedingt dieselbe Linie genutzt werden: „Das Ticket gilt dabei, für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung“, schreibt die DB.
Die Regelung der Ticketnutzung zu einem späteren Zeitpunkt gilt auch für Reisende mit internationalen DB-Tickets – sowohl für die Fahrt ins Ausland als auch für Reisen aus dem Ausland nach Deutschland. Wichtig dabei: Das Ticket gilt zwar auch für Fahrten mit geänderter Streckenführung zum geplanten Zielort, man darf jedoch nur Züge des Beförderers nutzen, die auf dem Ticket angegeben sind. Für Reisen von, nach oder durch Deutschland gilt diese Regelung auch für Tickets ausländischer Vertriebsbahnen.
Für reservierungspflichtige Züge, beispielsweise nach Frankreich, müssen neue Reservierungen gebucht werden. Die neuen Reservierungen sind kostenfrei und werden nach Verfügbarkeit ausgegeben. Betroffene können sich dafür an eine Verkaufsstelle oder ein Reisezentrum der Deutschen Bahn wenden. Reisende mit Nightjet-Fahrkarten können bei streikbedingtem Ausfall des Nachtzuges auch DB-Tageszüge sowie die EC-Kooperationszüge über den Brenner nach Venedig nutzen. Nightjet-Fahrkarten für die Komfortkategorie „De Luxe“ gelten in der ersten Klasse, alle weiteren in der zweiten Klasse.
Ich habe bereits ein Ticket gekauft – kann ich die Reise vorverlegen?
Im Rahmen einer Sonderkulanz können Reisen, die für den Zeitraum des Bahnstreiks geplant sind, auch vorverlegt werden. Wichtig dabei ist, dass die Reise bereits am frühen Donnerstagabend (18 Uhr) abgeschlossen ist. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Supersparpreisen ist aufgehoben. Das Ticket gilt, wie auch bei einer späteren Reise, für Fahrten zum ursprünglichen Zielort. „Die Regelung gilt ebenfalls für alle Fahrkarten des Deutschlandtarifs im Nahverkehr sowie für touristische Tickets und Gruppenreise-Tickets im Fernverkehr“, schreibt die Deutsche Bahn.
Diese Kulanzregelung gilt jedoch nicht für die Cityfunktion. Für die Fahrt zum oder vom Bahnhof muss am Reisetag eine Fahrkarte für den ÖPNV vor Ort erworben werden. Bei internationalen Tickets gelten die gleichen Regelungen wie bei der späteren Nutzung von Bahntickets.
Was passiert im Streikfall mit meiner bereits gebuchten Sitzplatzreservierung bei der Bahn?
Bereits gebuchte Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Betroffene können sich dafür an eine Verkaufsstelle der Deutschen Bahn wenden.
Ich habe ein Nahverkehrsticket gebucht – kann ich wegen des Bahnstreiks auch den Fernverkehr nutzen?
Wer eine Fahrkarte für den Nahverkehr – also RE, RB, IRE oder S-Bahn – gebucht hat, muss sich vor der späteren Nutzung eines Fernverkehrszugs zunächst die erforderliche Fahrkarte kaufen. Anschließend können die dabei entstandenen Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstattet werden. Ausgenommen sind erheblich ermäßigte Fahrkarten, wie das 49-Euro-Ticket, Länder-Tickets oder das Quer-durchs-Land-Ticket.
Mein Zug ist ausgefallen oder verspätet – bekomme ich das Ticket erstattet?
Bei einem Zugausfall oder einer Verspätung von mehr als 60 Minuten erstattet die Deutsche Bahn den vollen Fahrpreis ohne Abzüge. Das Gleiche gilt, wenn man seine Reise unterwegs abgebrochen hat und zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren ist. Wer nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren ist, kann sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen. Grundsätzlich gelten zudem die tariflichen Stornierungsbedingungen.
Wo kann ich die Erstattung oder Entschädigung für mein Ticket geltend machen?
Wer sein Ticket digital über ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn gekauft hat, kann sowohl auf bahn.de als auch in der „DB Navigator“-App einen entsprechenden Antrag zur Entschädigung einreichen. Dafür muss man in der Detailansicht des Auftrags zur Reise innerhalb des Reiters „Fahrgastrechte“ den Button „Entschädigung beantragen“ anklicken und weiteren angegebenen Schritten folgen.
Zudem kann die Entschädigung auch analog beantragt werden. Dafür muss das Fahrgastrechte-Formular per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main gesendet werden. Alternativ können die Unterlagen auch in einem Reisezentrum oder einer Verkaufsstelle der Bahn abgegeben werden. In Einzelfällen – beispielsweise, wenn man Inhaber einer Zeitfahrkarte ist – kann der Antrag nur im Servicecenter Fahrgastrechte, und nicht im Reisezentrum bearbeitet werden. Wichtig ist, dass man vor Ort die Fahrkarte oder eine Kopie vorzeigen kann. Wenn dort kein Preis aufgedruckt ist, braucht es zudem einen Kostennachweis, ausgenommen ist die BahnCard 100.
Ich habe weitere Fragen zu den Auswirkungen des Bahnstreiks – an wen kann ich mich wenden?
Wer sich telefonisch über die aktuelle Verkehrslage und die Auswirkungen des GDL-Streiks auf den Bahnverkehr informieren möchte, kann sich an das Serviceteam der Deutschen Bahn wenden. Dieses ist kostenfrei unter der Nummer 08000 996633 zu erreichen. (mg)
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