Gefährliche Aktion

Youtuber schmuggelt Kamera in Achterbahn – „Hätte bitter enden können“

Ein Video des Youtubers „CanBroke“ sorgte für harsche Kritik. Er filmte sich während der Fahrt auf Achterbahnen im Phantasialand.

Brühl – Lose mitgeführte Gegenstände können auf Achterbahnen zur Gefahr werden. Unter Freunden der schnellen Fahrgeschäfte ist das unbestritten. Trifft ein hinabfallendes Handy oder eine Kamera eine in der Nähe der Attraktion stehende Person, drohen Verletzungen. Das Erstellen ungenehmigter Onride-Videos, wie das Filmen während der Fahrt bezeichnet wird, gilt unter Achterbahn-Fans weithin als unverantwortlich. Kürzlich erntete das Video eines bekannten Youtubers im Phantasialand daher harsche Kritik.

Youtuber schmuggelt Kamera mit in Achterbahn – „Hätte bitter enden können“

Anfang September hatte der Creator „CanBroke“, dessen Youtube-Kanal nach aktuellem Stand über mehr als 990.000 Abonnenten verfügt und der bald sein Kommentatoren-Debüt bei der Europa League-Partie gibt, wie NEXTG.tv berichtet, das besagte Video veröffentlicht. Dieses zeigt Can Eren, wie „CanBroke“ mit bürgerlichem Namen heißt, und seine zwei Begleiter, darunter auch der Youtuber „Laso376“, während der Fahrt auf mehreren Achterbahnen. Gefilmt haben sie sich dabei mit einer Action-Kamera.

Dies rief einige Kritiker auf den Plan. Denn auch im Phantasialand ist das Mitführen von Gegenständen, die eine potenzielle Gefahr für andere darstellen könnten, verboten. Diesbezüglich schreibt der in Brühl nahe Köln gelegene Freizeitpark in seinen Eintrittsbedingungen: „Auf allen Großanlagen oder schnelleren Rundfahrgeschäften ist das Filmen mit Handys oder anderen Kameras während der Fahrt nicht gestattet. Auch am Kopf befestigte GoPros, an Selfiesticks oder am Handgelenk befestigte Kameras sind nicht erlaubt.“

Filmverbot auf Achterbahnen: Durchsetzung der Regeln liegt beim Betreiber

Mit welcher Konsequenz die Regeln durchgesetzt werden, liege jedoch in der Verantwortung des Betreibers, betont André Siegl, Experte für Fliegende Bauten beim Tüv-Verband. Das Risiko, das von herunterfallenden Gegenständen wie Handys, Kameras oder auch Portemonnaies ausgeht, sei nicht zu unterschätzen. „Aus hundert Metern Höhe ist auch ein Regentropfen, der einen trifft, deutlich spürbar“, sagt Siegl.

Der geringe Abstand zwischen dem Fahrgeschäft und den anstehenden Parkbesuchern macht hinabfallende Gegenstände im Falle der Achterbahn „F.L.Y.“ besonders gefährlich.

Lose Gegenstände seien deshalb im Idealfall in Spinden oder verschließbaren Taschen unterzubringen. „Wenn sich die Fallhöhe mit der Geschwindigkeit eines solchen Fahrgeschäfts potenziert, kann es gefährlich werden. Daher muss so ein Dreh normalerweise gesondert angemeldet werden“, fügt André Siegl hinzu.

Massive Sicherheitsvorkehrungen: Youtube-Video sorgt für Unverständnis

Einige Achterbahn-Fans drückten aus diesem Grund ihr Unverständnis aus. Insbesondere das Filmen während der Fahrt mit dem sogenannten Flying Launch Coaster „F.L.Y.“ sorgte für Empörung. Dabei handelt es sich um eine Achterbahn, in der die Fahrgäste in nach unten gerichteter Position oft nur wenige Meter über den Köpfen der weiteren Parkbesucher herfahren.

„Der Typ hält die Kamera in der Hand und fummelt während der Fahrt ständig dran rum“, kritisiert eine Facebook-Nutzerin unter einem Beitrag der Seite Coaster Fans & News, der auf das Video von „CanBroke“ aufmerksam macht. Um die Achterbahnfahrt überhaupt filmen zu können, mussten die Youtuber zudem eine Reihe verschiedener Sicherheitsvorkehrungen überwinden, die das Phantasialand zum Schutz seiner Gäste vorgesehen hat, beispielsweise einen Metalldetektor. So bemerkt einer von ihnen kurz vor Beginn der Fahrt: „Wir wurden hundertmal kontrolliert, dass wir keine Kamera mit reinnehmen dürfen.“

Während das Feedback seiner Fans großteils positiv ausfiel, blieb der Videodreh auch innerhalb der Youtube-Community nicht ohne Kritik. Dennoch zeigte „CanBroke“ wenig Einsicht. Einer seiner Zuschauer bringt die Kritik in den Kommentaren unter dem Video auf den Punkt: „Gerade bei F.L.Y. wird ständig darauf hingewiesen, keine losen Gegenstände mitzuführen und im Grunde wird man nochmal mit einem Metalldetektor überprüft. All das habt ihr bewusst umgangen und somit die Sicherheit der anderen Gäste gefährdet und für den Park hätte so etwas bitter enden können.“

Rubriklistenbild: © Daniel Schinzig

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare