Zum 11.11.

„Außerordentliche Gefahr“: Köln verhängt ungewöhnliches Verbot für den Karnevalsauftakt

Bunte Luftballons und Luftschlangen verbreiten Karnevalsstimmung.
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Am 11.11. zieht es viele Menschen in die Kölner Innenstadt, um den Karnevalsauftakt zu feiern (Symbolbild).

Am 11.11. feiern hunderttausende Jecken in Nordrhein-Westfalen den Auftakt der Karnevals-Saison. Die Stadt Köln hat für den Karnevalsauftakt ein ungewöhnliches Verbot ausgesprochen.

Köln - Für Karnevals-Fans fällt am Dienstag, 11. November, traditionell der Startschuss für die neue Karnevals-Session. Tausende Jecken zieht es dafür Jahr für Jahr in die Karnevalshochburg Köln. Auch in diesem Jahr sind wieder viele Veranstaltungen zum Auftakt in die „fünfte Jahreszeit“ geplant. Ab 11.11 Uhr wird es am Alten Markt, am Heumarkt sowie am Zülpicher Platz voll. Damit die Feiernden nicht durch gefährliche Vorfälle gestört werden, hat die Stadt ein Verbot verhängt.

Wie die Stadt Köln mittels einer Allgemeinverfügung öffentlich macht, sind Drohnen am 11.11. in der Innenstadt verboten. Wer als Luftaufnahmen von der feiernden Menge machen wollte, sollte darauf verzichten. Konkret ist bereits das Mitführen von Drohnen untersagt. Das Verbot gilt in den „Feier-Hotspots, also auch in der Altstadt-Nord, der Südstadt und dem Zülpicher Viertel“ in der Zeit von 6 bis 2 Uhr.

11.11. in Köln: Stadt verhängt Drohnen-Verbot für den Karnevalsauftakt

„Bei dieser großen Anzahl an Besucher*innen besteht eine außerordentliche Gefahr, dass eine außer Kontrolle geratene Drohne in die Menschenmenge stürzt“, informiert die Stadt weiter. Das Verbot solle also dazu dienen, die Feiernden zu schützen. Zudem sei nicht auszuschließen, dass eine Drohne zu Anschlagszwecken genutzt werden könnte, heißt es in der Allgemeinverfügung.

Nur wenige Tage nach dem Karnevalsauftakt, wird es in Köln am Montag, 17. November, weihnachtlich. Ein ganz besonderer Weihnachtsmarkt in NRW darf 2025 nämlich zurückkehren. Er musste drei Jahre lang pausieren. Jetzt erwartet die Besucher wieder ein Markt der anderen Art.

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