Restaurants und Gaststätten
Corona-Regeln in NRW: Was ab jetzt in der Gastronomie gilt
Die meisten Corona-Regeln in NRW sind weggefallen. Ist das auch in der Gastronomie der Fall? Was jetzt in Restaurants und Gaststätten gilt.
Hamm - Nach zwei Jahren, die durch vielerlei Einschränkungen geprägt waren, sind nach dem 2. April die allermeisten Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen weggefallen. Nur noch wenige Maßnahmen stellen jetzt den sogenannten Basisschutz sicher. Müssen in der Gastronomie noch irgendwelche Regeln beachtet werden?
Corona-Regeln nach dem 2. April: Das gilt in der Gastronomie in NRW
Restaurants und Gaststätten gehören zweifelsohne zu den Geschäften, die mit am meisten unter der Corona-Pandemie gelitten haben. Lange Zeit mussten die Lokale komplett geschlossen bleiben. Und wenn sie öffnen durften, dann nur unter strengen Vorgaben. Zugangsbeschränkungen von der 2G-plus-Regel bis hin zu Beschränkungen der Gästezahlen gehörten in der Gastronomie monatelang zur Tagesordnung.
Bis zum 2. April galt zuletzt in der Gastronomie die 3G-Regel - es durften also nur geimpfte, genesene und frisch getestete Personen bewirtet werden. In den Räumlichkeiten des Restaurants oder der Gaststätte herrschte zudem eine Maskenpflicht. Lediglich am festen Steh- oder Sitzplatz musste kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Corona-Regeln in der Gastronomie: Keine Beschränkungen mehr nach dem 2. April
Am Sonntag, 3. April, ist eine neue Corona-Schutzverordnung in NRW in Kraft getreten. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, entfallen damit die bisherigen Zugangsbeschränkungen nach der 3G- und 2G-plus-Regel sowie die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, die dann in Nordrhein-Westfalen nur noch in ganz wenigen Bereichen gilt.
Die Gastronomie gehört nicht dazu. Das bedeutet also: Im Restaurant oder in der Gaststätte gibt es offiziell keine Corona-Regeln mehr. Gäste können in NRW also prinzipiell essen gehen wie vor der Pandemie - ganz ohne Impf- oder Testnachweis sowie ohne Mund-Nasenschutz.
Allerdings müssen sich Gastronomiebetriebe nicht zwangsläufig an die Vorgaben der Landesregierung halten. Theoretisch können sie sich auf ihr Hausrecht berufen und auch weiterhin Corona-Regeln für Gäste und Mitarbeiter festlegen. Wie viele Restaurants und Gaststätten diesen Weg gehen, ist unklar. Auch im Supermarkt kann eine Maskenpflicht ab sofort nur noch über das Hausrecht verhängt werden. Rewe, Edeka, Aldi und Co. haben sich diesbezüglich festgelegt. *wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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