Regeln in NRW

Eltern droht saftiges Bußgeld vor den Ferien: Schule schwänzen kann teuer werden

Viele Eltern versuchen es jedes Jahr aufs Neue: Kind krankmelden, um bereits vor den Schulferien in den Urlaub zu fahren. Das kann aber richtig teuer werden.

Hamm - Familienurlaub ist teuer. Da wäre es doch prima, wenn man schon vor dem Start der Schulferien loskäme - die Flüge sind außerhalb der Hauptsaison oft günstiger und die Autobahnen leerer. Schon ein Tag kann da viel ausmachen. Jahr für Jahr erliegen Familien dem Reiz, die Ferien der Kinder eigenmächtig zu verlängern. Doch das ist riskant, denn das Bußgeld für den Verstoß gegen Schulpflicht ist saftig.

Verstoß gegen Schulpflicht vor den Schulferien: Bußgeld bis 1000 Euro in NRW

In Nordrhein-Westfalen starten die Sommerferien am 6. Juli 2024. Auch in diesem Jahr wird es Familien geben, die diesen Tag bereits am Urlaubsort verbringen, weil sie einen unerlaubten Frühstart hingelegt haben. Allein im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden für das Jahr 2022 mehr als 400 Verfahren wegen Verletzung der Schulpflicht im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet. In Köln waren es 315.

Das Problem kennen jedoch auch Schulen in den anderen NRW-Regierungsbezirken (neben Düsseldorf und Köln noch Münster, Arnsberg und Detmold). Sie dürfen daher von Eltern statt der üblichen handgeschriebenen „Entschuldigung“ ein ärztliches Attest verlangen, wenn ihnen die Krankheit eines Kindes direkt vor oder nach den Ferien verdächtig vorkommt. So sieht es das Landesgesetz vor - sehr zum Ärger von überforderten Kinder- und Jugendärzten in NRW, die nicht zu Kontrolleuren von Schulschwänzern degradiert werden wollen.

Ferien eigenmächtig verlängern verstößt gegen die Schulpflicht

Im Erlass „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“ heißt es wörtlich: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

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Wenigen Eltern ist bewusst, dass unentschuldigtes Fehlen in der Schule eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann. Versäumen Schülerinnen und Schüler unentschuldigt den Unterricht, kann die Bezirksregierung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahre einleiten. So geht es aus Paragraph 126, Absatz 1 des Schulgesetzes NRW vor. In dem stehen allerdings auch schönere Dinge wie etwa die Regelungen zu Hitzefrei an NRW-Schulen.

Verlängerung der Ferien: Bußgeld von 10 bis 80 Euro pro Tag

Mit einem Bußgeld rechnen muss jeder sorgeberechtigte Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind. Im Grundsatz ist mit einer Geldbuße von 10 bis 80 Euro pro unentschuldigtem Fehltag zu rechnen. Die Höchstgrenze für ein Bußgeldverfahren wegen unentschuldigten Fehlens liegt in Nordrhein-Westfalen bei 1.000 Euro.

Damit ist NRW nicht einmal das strengste Bundesland. Noch teurer ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. So hoch sind die Bußgelder:

Verstoß gegen die SchulpflichtBußgeld-Höchstgrenze (in Euro)
Baden-Württemberg1.000
Bayern1.000
Berlin2.500
Brandenburg2.500
Bremen500 (für Schüler), 1000 (für Eltern)
Hamburg1.000
Hessen1.000
Mecklenburg-Vorpommern2.500
Nordrhein-Westfalen1.000
Rheinland-Pfalz\t1.000
Saarland1.000
Sachsen1.250
Sachsen-Anhalt\t1.000
Schleswig-Holstein\t1.000
Thüringen1.500

In der Praxis empfiehlt es sich, mit offenen Karten zu spielen. Eltern, die mit ihren Kindern einen Tag früher in den Urlaub fliegen wollen oder etwas später aus den Ferien zurückkehren, sollten frühzeitig die Schulleitung kontaktieren und um Erlaubnis fragen. Wer nicht ständig Sonderwünsche dieser Art vorbringt, wird in der Regel auf offene Ohren stoßen.

Rubriklistenbild: © Peter Kneffel/dpa/Illustration

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