Sozialleistungen
„Vor der Bürgergeld-Reform wesentlich besser“: Jobcenter in NRW sind frustriert
Seit fast einem Jahr gibt es das Bürgergeld in Deutschland. Jobcenter in NRW beklagen sich über eine Sache besonders. Es gibt allerdings auch positive Nachrichten.
Hamm – Seit dem 1. Januar 2023 gibt es in Deutschland das Bürgergeld. Es hat im Grunde die Hartz-IV-Sozialleistung abgelöst. Das Dortmunder Jobcenter spricht von „positiven Effekten“, die es den betroffenen Menschen bringt. Doch längst nicht alles läuft rund. Mehrere Städte in NRW beklagen auch eine Verschlechterung der Zusammenarbeit mit Langzeitarbeitslosen – sie würden schlichtweg ihre Termine nicht wahrnehmen. Es gibt einen unangenehmen Verdacht.
Falsche Anreize und lieber Bürgergeld statt Arbeit?
Peter Renzel, Sozialdezernent der Stadt Essen, sagte beispielsweise den Zeitungen der Funke Mediengruppe mit Bezug auf das Bürgergeld, das im Januar 2024 noch erhöht wird: „Der Anteil derer, die damit zurechtkommen, ist gestiegen. Für manchen ist das Bürgergeld zum bedingungslosen Einkommen geworden.“ Der Verdacht: Weniger Menschen würden demnach eine Arbeit annehmen, seien stattdessen mit dem Bürgergeld zufrieden und ausreichend versorgt. Bürgergeld statt Arbeit ist aber nicht das Ziel. Andere Städte sehen es entspannter – doch auch dort gibt es Probleme.
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Nina Sperrschneider, Sprecherin des Jobcenters Oberhausen, erklärt auf Nachfrage von wa.de, ob es genügend Anreize für Arbeitslose gäbe, trotz Bürgergeld einen Job anzunehmen: „Ja, denn das Arbeitsentgelt ist stets höher als das Bürgergeld.“ Sebastian Böker, Sprecher des Jobcenters Dortmund, nennt einen weiteren Vorteil: „Durch die Freibeträge haben die Menschen, deren Einkommen aus Arbeit so gering ist, dass sie zusätzlich Bürgergeld erhalten, mehr Geld als Menschen, die nur Bürgergeld beziehen: Das ist eine ganz klare Motivation.“
Bürgergeld nur Existenzminimum: Wer arbeitet, hat mehr Geld
Essens Sozialdezernent Peter Renzel habe laut Funke Mediengruppe dazu ausgerechnet: Ein alleinstehender Arbeitsloser bekomme ab Januar mit Bürgergeld, Miete und Heizkosten im Monat rund 1100 Euro vom Staat. Einem Single-Mann oder einer Single-Frau, die Vollzeit für den Mindestlohn arbeiten, bleiben nach Steuern und Sozialabgaben 1460 Euro. Wenn man bei beiden Gruppen Miete und Heizung abzieht, dann bleiben dem Arbeitslosen rund 560 Euro zum Leben. Die Singles im Vollzeitjob haben über 920 Euro im Monat übrig und somit fast 360 Euro mehr. Allerdings: Bei Familien mit Kindern schmilzt dieser Lohnabstand. Ein Ehepaar mit zwei Kindern erhält ab Januar im Monat fast 2800 Euro Bürgergeld zusammen mit den Kosten für Miete und Heizung.
Das Bürgergeld-Gesetz würde darüber hinaus zudem weitere „Anreize zur Arbeitsaufnahme“ schaffen. So habe Arbeit, erklärt Sebastian Böker gegenüber wa.de, auch soziale Aspekte, zum Beispiel als Vorbild für die Kinder, und ermögliche gesellschaftliche Teilhabe. „Und aus dem Job heraus können sich die Menschen weiterentwickeln – hin zu mehr Verantwortung und mehr Gehalt. Schließlich führen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Geld in die Rentenversicherung ab. Arbeit sichert also auch die eigene Rente“, meint er.
Jobcenter wollen „auf Augenhöhe“ Strategien entwickeln
Das Jobcenter Gelsenkirchen bilanziert nach knapp einem Jahr Bürgergeld zudem die besseren Möglichkeiten, mit Langzeitarbeitslosen in Kontakt zu treten und gemeinsam einen Weg hin zu einem gesicherten Arbeitsplatz zu finden. „Hilfreich sind unter anderem die weniger komplexen Eingliederungsvereinbarungen, die nun Kooperationspläne heißen, die nun mit den Kundinnen und Kunden getroffen werden können“, erklärt Yasmina Busch vom Jobcenter Gelsenkirchen auf Nachfrage. Hier gelte es, „mit den Kundinnen und Kunden auf Augenhöhe Strategien zu erarbeiten, um den Weg wieder in den Arbeitsmarkt zu schaffen“.
Was ist das Bürgergeld?
„Das 2023 eingeführte Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Menschen, die keine Arbeit finden oder die von ihrem Einkommen allein nicht leben können, einschließlich ihrer Familien“, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann. Zudem reichen andere vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht aus. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit Jahresbeginn Anspruch auf Bürgergeld.
Bürgergeld-Empfänger nehmen Termine häufig nicht wahr
Allerdings ist genau das keine Einbahnstraße – in der Theorie. In der Praxis viel zu häufig aber doch. So beklagt unter anderem auch das Jobcenter Gelsenkirchen eine mangelnde Kooperationsbereitschaft des arbeitsfernen Klientel seit Einführung des Bürgergeldes. „Hinsichtlich der Termintreue ist definitiv Luft nach oben. Vor der Bürgergeld-Reform und vor Corona war die Quote in Bezug auf die Einhaltung der Termine wesentlich besser“, stellt Jobcenter-Sprecherin Busch fest.
Das Jobcenter Oberhausen hat sogar konkrete Zahlen vorliegen. „In Oberhausen sind im laufenden Jahr knapp unter 40 Prozent der Kundinnen und Kunden über alle Zielgruppen hinweg der Einladung zu einem Termin im Jobcenter nicht gefolgt“, erklärt Sprecherin Speerschneider. Ob es einen direkten Zusammenhang zwischen Bürgergeld und einer offenbar grassierenden Termin-Faulheit, lässt sich daraus allerdings nicht zweifelsfrei ableiten.
Jobcenter haben mehr Möglichkeiten durch das Bürgergeld
In der Regel scheinen die durchs Bürgergeld neu geschaffenen Handlungsmöglichkeiten bei den Jobcentern in NRW nämlich zu greifen. „Die Regelungen des Bürgergeldes helfen, die Kundinnen und Kunden individuell in Arbeit und Ausbildung zu begleiten. Gerade die neu eingeführte Möglichkeit des individuellen Coachings ist ein wichtiges Instrument, insbesondere für Langzeitleistungsbeziehende“, sagt Speerschneider vom Jobcenter Oberhausen. Das sei durchaus als positiv zu bewerten. Doch auch sie macht eine Einschränkung: „Allerdings hat sich der Arbeitsmarkt in den vergangenen Monaten deutlich verschlechtert – vor allem für Menschen ohne Qualifikationen und damit für die Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die in den wenigsten Fällen Fachkräfte sind.“
Das Bürgergeld kann demnach nicht alleinverantwortlich gemacht werden für mitunter schlechte Vermittlungsquoten oder mangelnde Kooperationsbereitschaft sowie angeblich zu geringen Anreizen, einen Job anzunehmen – es spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Jobcenter halten an ihrem Auftrag daher weiter fest. „Unser Ziel ist es, unseren Kundinnen und Kunden dabei zu helfen, den Weg in ein eigenständiges, selbstbestimmtes und selbstfinanziertes Leben zu gehen“, heißt es etwa aus Dortmund – damit im nächsten Jahr schon weniger Menschen Bürgergeld beziehen.
Rubriklistenbild: © Carsten Koall