Betrug

Dreiste Abzocke am Telefon: Einfaches „Ja“ kann fatale Folgen haben

Immer wieder versuchen Betrüger, ihre Opfer per Anruf in eine Abo-Falle zu locken. Wenn Sie am Telefon einfach nur „ja“ sagen, kann das schon reichen.

Hamm - Um an Geld zu kommen, lassen sich Betrüger immer wieder neue Ideen einfallen. Selbst eine vermeintlich unverfängliche Antwort wie ein normales „Ja“ am Telefon kann bereits genügen, um in eine Abo-Falle zu geraten. Ganz egal, in welchem Zusammenhang Sie es sagen.

Betrug am Telefon: Ein einfaches „Ja“ reicht für die Abo-Falle

Die Masche: Die Betrüger drängen die Angerufenen dazu, irgendeine Frage – egal welche – mit einem klar verständlichen „Ja“ zu beantworten. Dieses wird aufgenommen und im Anschluss des Telefonats als Legitimation genutzt, um den Betroffenen ein Produkt, Abo oder eine andere Dienstleistung in Rechnung zu stellen – ohne dass es jemals gewollt wäre.

Anschließende Versuche der Beendigung des angeblich gültigen Vertrags werden mit Verweis auf eine Mindestlaufzeit abgewimmelt. Das „bestellte“ Produkt wird im Zweifel oft gar nicht erst zugestellt. Die Hoffnung der Betrüger ist, dass die Opfer es einfach über sich ergehen lassen. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor solchen Anrufen und gibt Tipps, wie man sich verhalten soll, wenn man von Betrügern angerufen wird oder bereits in die Abo-Falle getappt ist.

Betrügerischer Anruf: So soll sich verhalten werden

  • Wenn Sie von einer unbekannten Nummer angerufen werden und es sich dabei um einen Werbeanruf handelt, versuchen Sie stets, in ganzen Sätzen zu antworten.
  • Betonen Sie klar und bestimmt, dass kein Interesse an dem Angebot bestehe – und sollte sich der Anrufer nicht abwimmeln lassen, legen Sie einfach auf.
  • Notieren Sie sich die Telefonnummer und den Namen des Anrufers oder der anrufenden Firma sowie den Inhalt des Gesprächs – und bewahren Sie diese Informationen auf. Ungewollte Werbeanrufe können bei der Bundesnetzagentur sowie bei der Verbraucherzentrale gemeldet werden.
  • Die Notizen sind überdies wichtig, um sich auch Wochen nach dem Anruf noch an das Gespräch erinnern zu können. Wenn Sie Kontoinformationen am Telefon durchgegeben haben, sollten die Kontobewegungen in den folgenden Wochen besonders gründlich im Auge behalten werden.

In der Abo-Falle: So wehren Sie sich

Sollte in Folge des Telefonats eine Rechnung an Sie gesendet werden, wird dazu geraten, diese nicht zu begleichen. Doch anstatt diese einfach zu ignorieren, besteht die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Informationen sowie die dafür nötigen Formulare stellt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Allgemein gilt, dass die meisten Verträge, die eine Laufzeit haben, also auch Abonnements, nur mit einer Unterschrift gültig sind. Sollte dies nicht geschehen, hat der Betrüger keinerlei Anspruch auf die geforderten Zahlungen.

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Rubriklistenbild: © Jan-Philipp Strobel / DPA

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