Verursacher aus Hamm zieht Berufung zurück
Qualvolles Nachspiel nach tödlichem Unfall endlich beendet
Das qualvolle Nachspiel des schrecklichen Unfalls Anfang September 2019 in Drensteinfurt hat zumindest juristisch ein Ende. Verursacher war ein junger Mann aus Hamm.
Drensteinfurt/Münster – Das Urteil gegen den 22 Jahre alten Täter aus Hamm wurde jetzt in Münster rechtskräftig. Der Fahrer muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Körperlich und seelisch leiden die Opfer und Angehörigen weiter unter den massiven Folgen der Kollision.
In der Nacht auf Sonntag, 1. September 2019, raste der damals 21-Jährige in seinem Passat mit stark überhöhter Geschwindigkeit in die Kreuzung B58/L585 an der Dreingauhalle. Er war von Hamm in Richtung Ascheberg unterwegs und missachtete die für ihn rot zeigende Ampel. In diesem Moment bog dort ein aus der Innenstadt kommender Pkw nach links in Richtung Albersloh ab. Darin saßen drei 24 bis 26 Jahre alte Freundinnen. Sie waren auf dem Heimweg von einer Geburtstagsfeier in Drensteinfurt. Mitten auf der Kreuzung krachte der Hammer in das Auto der Frauen und schob es 100 Meter weit weg.
Die Fahrerin und eine Beifahrerin wurden sehr schwer verletzt. Eine von ihnen erlitt Hirnblutungen und lag zwei Wochen im künstlichen Koma. Die dritte Insassin verstarb an multiplen Verletzungen. Der Verursacher, dessen Fahrzeug Feuer fing und ausbrannte, wurde leichter verletzt.
Entschuldigung mit Nachdruck abgewiesen
Am 2. Juni 2020 verurteilte das Ahlener Schöffengericht den Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Dagegen ging er in Berufung, die am Dienstag vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Münster verhandelt wurde. Die Verteidigung wollte eine Strafe von maximal zwei Jahren und zudem eine Aussetzung zur Bewährung erreichen. Der Hammer schilderte, dass er seit dem Unfall nicht mehr ruhig schlafen könne und sich nun psychiatrische Hilfe holen werde. Er wollte sich noch einmal bei den Opfern und der Familie der Getöteten entschuldigen. Doch die Nebenkläger wiesen dies vehement zurück.
Auch der Staatsanwalt war über den Wunsch des Angeklagten nach Bewährung aufgebracht. „Sie sind nur haarscharf am bedingten Tötungsvorsatz vorbeigeschrammt“, sagte er. „Für diese Tat müssen Sie zwingend dem Strafvollzug zugeführt werden.“ Das Urteil der ersten Instanz sei vollkommen angemessen, betonte der Ankläger und riet dem Hammer, seine Berufung zurückzuziehen. Zumal er schon einschlägig vorbestraft sei.
Beschuldigter einschlägig vorbestraft
Unter anderem erwischte ihn die Polizei in Hamm nach dem Drensteinfurter Unfall mit einem frisierten und defekten Mofa, obwohl er keine Fahrerlaubnis hatte. Außerdem stehen weitere Körperverletzungen in seinem Vorstrafenregister, einmal in Tateinheit mit Waffenbesitz.
Auch der Anwalt der Nebenkläger forderte den 22-Jährigen eindringlich zur Rücknahme seiner Berufung auf. Dem kam er schließlich nach zwei Beratungspausen mit seinem Verteidiger nach.