Bergkamener vor Gericht

„Asoziales Fehlverhalten“: Ehefrau attackiert, Kollegen getreten

Ein Mann aus Bergkamen steht vor Gericht: Er wurde zweimal gewalttätig.

Bönen/Bergkamen - Übermächtige Wut: Gleich zweimal wurde ein Bergkamener im Herbst 2023 gewalttätig – im Streit mit seiner künftigen Ex-Frau und bei einer Weihnachtsfeier in Bönen. Nun musste der 42-Jährige sich wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Kamen verantworten. Das Ganze endete mit einer Geldstrafe.

„Asoziales Fehlverhalten“: Ehefrau attackiert, Kollegen getreten

Der erste Vorfall ereignete sich am Morgen des 2. Oktober in dem Haus, das der Bergkamener damals noch mit seiner Frau bewohnte. Laut Anklage gab es einen Disput. Er sollte gehen, schubste aber sie hinaus und stieß sie mehrfach gegen ihr Auto. Danach, so der weitere Vorwurf, zerrte er sie wieder ins Haus, brachte sie zu Fall und traktierte die am Boden liegende Frau mit Faustschlägen. Die Frau zog sich dabei unter anderem ein blaues Auge zu.

Mit der Faust soll der Bergkamener seine Frau traktiert haben, mit Fußtritten seinen Arbeitskollegen

Am Abend des 15. Dezember sorgte der Mann dann in Bönen bei einer Weihnachtsfeier in einem Betrieb an der Edisonstraße für Tumult. Nach einem tiefen Blick ins Glas benahm sich der 42-Jährige offenbar derart daneben, dass er gehen sollte. Das wollte er nicht einsehen und legte sich mit einem Kollegen an. Beide Männer fielen im Gerangel zu Boden, der Angeklagte stand auf und trat seinem Gegner gegen den Kopf. Auch der hatte anschließend ein blaues Auge.

Beschuldigter bittet um Verzeihung

Regelrecht verzweifelt stellte sich der Bergkamener, der zuvor nie negativ aufgefallen war, seinem Verfahren. „Ich bin kein Schläger“, beteuerte er und betonte im gleichen Atemzug, dass er das Geschehene bedauere. Er sprach von einer schwierigen Situation, von einem Albtraum und einem „asozialen Fehlverhalten“. Allerdings versicherte er, dass er seine Noch-Frau nicht geschlagen und den Kollegen nicht getreten habe. Dennoch nutzte er die Chance im Gerichtssaal und entschuldigte sich bei dem Kollegen: „Ich bitte um Verzeihung.“ Der zeigte Größe und nahm an. Ansonsten bestätigten beide Opfer ihre Vorwürfe im Zeugenstand jedoch. Die Ehefrau erinnerte sich, dass er erst aufgehört habe, sie zu attackieren, als die gemeinsame Tochter runtergekommen sei. Ihr künftiger Ex-Mann sei betrunken gewesen. Und: Seit dem Vorfall seien sie getrennt.

Bergkamener kassiert satte Geldstrafe

Der Kollege schilderte, dass der Angeklagte eine Mitarbeiterin belästigt habe. Sie hätten daraufhin versucht, ihn rauszukriegen. Der 42-Jährige habe aber nicht gehen wollen, habe geschrien und sei in Richtung Dachterrasse gelaufen. Es sei zum Gerangel gekommen, der Bergkamener sei auf ihn gefallen, habe ihm anschließend ins Gesicht getreten und habe das Auge getroffen.

Der Richter schenkte den Zeugen Glauben und verwies auf die Verletzungen. Er konnte aber nicht ausschließen, dass der Tritt in das Gesicht des Kollegen ungezielt erfolgte. Mit Blick auf das Teilgeständnis, die Entschuldigung und das leere Strafregister beließ er es bei 2700 Euro Geldstrafe.

Ohne Rücksicht auf Verluste soll ein 47-jähriger Auslieferungsfahrer in Bönen für Schreckmomente gesorgt haben. Auch er musste sich in einem Prozess verantworten.

Rubriklistenbild: © dpa (Symbolbild)

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