Verdachtsfall

Schlappe vor Gericht nach Verfassungsschutz-Klage: BergAuf sieht sich diffamiert

Am Antikriegstag im September hatten die kommunistische Kleinpartei MLPD und BergAuf gemeinsam vorm Rathaus demonstriert.
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Am Antikriegstag im September hatten die kommunistische Kleinpartei MLPD und BergAuf gemeinsam vorm Rathaus demonstriert.

Der NRW-Verfassungsschutz stuft die „Auf“-Gruppierungen und damit auch das Wahlbündnis BergAuf in Bergkamen wegen ihrer Nähe zur MLPD als Verdachtsfall ein. Die wehren sich dagegen juristisch – bislang allerdings ohne Erfolg.

Bergkamen/Düsseldorf – Das kommunale Wahlbündnis BergAuf hat eine Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einstecken müssen. Der NRW-Verfassungsschutz darf nun weiterhin verbreiten, dass diese und andere „Auf“-Gruppierungen der MLPD als „struktureller Unterbau“ dienen. BergAuf-Sprecher Werner Engelhardt spricht von „Diffamierung“ und erwägt den Gang vors Oberverwaltungsgericht in Münster.

„Verflechtungen“

Stein des Anstoßes war der Bericht des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2019. Darin ist erstmals von „Verflechtungen“ der „Auf“-Bündnisse mit der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands die Rede. Der Verfassungsschutz sieht die Verfassungsfeindlichkeit der MLPD als erwiesen an. Bei „Auf“ – die drei Buchstaben stehen für alternativ, unabhängig und fortschrittlich – bestehe ein Verdacht auf verfassungsfeindliche Bestrebungen.

Richter: Rechtmäßig

BergAuf ging zusammen mit drei weiteren „Auf“-Gruppierungen aus Gelsenkirchen, Witten und Neukirchen-Vluyn juristisch gegen diese Einordnung vor. Die Richter entschieden allerdings Mitte Mai, dass die Äußerungen des Verfassungsschutzes rechtmäßig sind.

Indizien „nicht widerlegt“

Die vorliegenden Erkenntnisse sprächen dafür, „dass die Wahlbündnisse die MLPD unterstützten“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Das Land NRW habe „ausreichende Indizien für personelle, organisatorische und ideelle Übereinstimmungen zwischen beiden Organisationen vorgetragen, die die Wahlbündnisse entweder zugestanden oder nicht widerlegt hätten“.

Personelle Schnittmengen

So seien bei der Kommunalwahl 2020 zahlreiche Kandidaten angetreten, die zugleich Mitglieder der MLPD beziehungsweise ihrer Jugendorganisationen seien. Mehrere Vorstandsmitglieder der Kläger seien zugleich Mitglieder der MLPD. Nicht zuletzt haben sich die Kläger nach Auffassung des Gerichts von Verhalten und Zielen der MLPD „nicht distanziert“.

Grundsatz: Überparteilich

Engelhardt bestätigt im WA-Gespräch, dass bei BergAuf auch MLPD-Mitglieder organisiert seien. Das aber habe seinen guten Grund. Man verstehe sich nämlich als „überparteiliches Bündnis“, so der Sprecher. „Wir würden auch Mitglieder anderer Parteien nicht ausschließen“, betont er. Dies würde gegen die eigenen Grundsätze verstoßen. Aber es gebe Ausnahmen. „Nazis und religiöse Fanatiker nehmen wir nicht auf“, sagt Engelhardt. Nach links gebe es keine Abgrenzung, man sei aber „nicht antikommunistisch eingestellt“.

„Politisch motiviert“

Als Wählerbündnis, das den Frust über politische Entscheidungen etwa in sozialen Fragen aufnehme und kanalisiere, sei man dem NRW-Innenministerium „ein Dorn im Auge“, glaubt Engelhardt. Die Einordnung der Verfassungsschützer sei denn auch „politisch motiviert“, es gehe der Behörde darum, „uns schlecht zu machen“.

„Ohne uns ...“

Dabei wird BergAuf in Bergkamen nach Auffassung des Sprechers als gewichtige Stimme wahrgenommen. Er verweist auf die Kommunalwahlen 2020, als das Bündnis 5,9 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinte, er selbst als Bürgermeisterkandidat 7 Prozent. „Ohne uns sähe die Landschaft in Bergkamen anders aus“, betont Engelhardt und spricht unter anderem den Kampf gegen belastetes Grubenwasser an.

Hetzjagd?

In einer Pressemitteilung lässt BergAuf gehörig Dampf ab. Das Bündnis spricht vom NRW-Verfassungsschutz als „Inlandsgeheimdienst“, wirft Behörden „antikommunistische Haltungen“ vor, das Gericht hat das Urteil demnach nur „dürftig“ begründet. „Wir lassen uns nicht vorschreiben, wer bei uns Mitglied sein darf“, wird Werner Engelhardt zitiert. Man sehe sich einer „Hetzjagd auf echte oder vermeintliche Kommunisten und auch deren Sympathisanten“ gegenüber und wolle seinen „Markenkern“ behalten.

„Keine Denkverbote“

Claudia Schewior, BergAuf-Fraktionsvorsitzende im Bergkamener Stadtrat, betont, man wolle sich „keinen Maulkorb und keine Denkverbote verpassen“ lassen. Die Verfassungsfeindlichkeit liege nicht bei den Wahlbündnissen, sondern „schon eher beim Geheimdienst selbst“. Ihm attestiert sie unter anderem einen „zweifelhaften Ruf“ bei der „Bekämpfung von Nazis“.

Kasse „prall gefüllt“

Der Gang vors OVG in Münster stelle finanziell kein Problem dar, sagt Engelhardt auf Anfrage. „Unsere Kasse ist prall gefüllt.“ Alle Mandatsträger würden ihre Aufwandsentschädigungen zu 100 Prozent an das Wahlbündnis abtreten, sodass Monat für Monat ein hoher vierstelliger Betrag eingehe.

Zweites Urteil

Das Verwaltungsgericht hat zeitgleich auch eine Klage der MLPD auf Entfernung einer Äußerung aus dem Verfassungsschutzbericht als unbegründet abgewiesen. Die Einschätzung, die Partei agiere „auf kommunaler Ebene verdeckt“, muss demnach nicht gestrichen werden. Die Partei bediene sich auf kommunaler Ebene der nur formal selbstständigen Organe der Wahlbündnisse „Auf“, deren Verflechtung mit der MLPD sich dem Bürger auf den ersten Blick nicht erschließe, so die Richter.

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