Mieterrecht

Warmwasser, Heizung, Gas: Was darf der Vermieter alles abdrehen?

Aufgrund der steigenden Energiepreise liegen die Nerven blank. So mancher Vermieter dreht bereits das Warmwasser ab. Wir erklären, welche Rechte Mieter haben.

Wegen des Ukraine-Konflikts steigen die Energiepreise auf Rekordhöhe, sei es bei Strom, Gas oder Öl. Während die einen überlegen, wie Sie im Haushalt die größten Stromfresser entsorgen oder ihren Gasverbrauch senken können, kam der erste Vermieter bereits auf eine andere Idee: Eine Wohnungsgenossenschaft drehte ihren Mietern kurzerhand Heizung und Warmwasser ab. Doch ist das überhaupt erlaubt? Was dürfen Vermieter überhaupt – und welche Rechte haben Mieter?

Warmwasser dürfen Vermieter nicht einfach abdrehen – hier gelten strenge Vorschriften im Mietrecht.

Steigende Energiepreise: Darf der Vermieter Warmwasser abstellen oder die Temperatur absenken?

Einfach das Warmwasser abdrehen oder einschränken – das geht nicht. Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) sei ein solches Verhalten „rechtswidrig“, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Für den Deutschen Mieterbund sei fehlendes warmes Wasser sogar ein Grund für eine Mietminderung. Wie stark die Miete bei einem solchen Mietmangel gemindert werden kann, ist jedoch individuell verschieden. Laut Bild-Recherchen hielten Gerichte in vergleichbare Fällen eine Mietminderung zwischen 7,5 und 15 Prozent für angemessen.

Auch bei der Wassertemperatur haben Vermieter wenig Spielraum. Als Faustregel gilt: Nach zehn Sekunden oder nach fünf Litern Wasserverbrauch muss das Wasser mindestens 40 bis 50 Grad warm sein. „Unter 40 Grad kann der Mieter die Miete um fünf bis zehn Prozent kürzen. Zehn Prozent Mietminderung sind möglich, wenn das Wasser erst nach fünf Minuten 40 Grad warm ist“, heißt es in einem Bild-Bericht. Wann sonst noch eine Mietminderung gerechtfertig ist, erklären wir hier.

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Darf der Vermieter die Heizung abstellen?

Bei der Heizung darf die Temperatur zwar gesenkt werden – eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad tagsüber muss jedoch während der Heizperiode im Winter erreicht werden. Das bestätigt der Mieterverein Köln auf seiner Internetseite. Nachts zwischen 24 und 6 Uhr kann der Vermieter die Temperatur jedoch auf 18 Grad absenken. Ist es kälter, können Mieter ggf. ihre Miete mindern.

Gas und Strom – Mieter haben ein Recht darauf

Und wie sieht es beim Gas aus? „Der Vermieter darf nicht einfach Gas und Strom abstellen oder rationieren“, bestätigt Rechtsanwalt Henning Linnenberg auf Bild.de. „Auch Versorgung mit Energie gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung“, so der Experte. Trotzdem lohnt es sich, auf seinen Gasverbrauch zu achten. Schon beim Duschen lässt sich einiges an Gas sparen. (as)

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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