Im Winter besonders heikel

Wäschetrocknen in der Wohnung verboten: Darf mein Vermieter das überhaupt?

Trockner gelten als Energiefresser, weshalb viele ihre Wäsche in der Wohnung zum Trocknen aufhängen. Bei Vermietern ist das nicht gerne gesehen.

Die Entwicklung des Strompreises bereitet derzeit vielen Verbrauchern Sorge. Laut Verivox lag der Preis für die Kilowattstunde für Neukunden zuletzt bei rund 49 Cent (Stand: 26. Oktober 2022). Um Strom zu sparen, wollen viele auf teure Stromfresser wie Wäschetrockner verzichten und hängen ihre nasse Wäsche daher lieber zum Trocknen in der Wohnung auf. Wer weder über einen Trockner, noch über Balkon oder Terrasse verfügt, dem bleibt ohnehin nichts anderes übrig.

Bei Vermietern sind Wäscheständer in der Wohnung jedoch nicht gerne gesehen, weil sie die Luftfeuchtigkeit erhöhen und somit Schimmelbildung fördern. Viele Mietverträge verbieten sogar das Wäschetrocknen in der Wohnung. Aber ist das überhaupt rechtens?

Bei den heutigen Energiepreisen wollen viele Ihre Wäsche in der Wohnung trocknen. Doch manche Vermieter verbieten es.

Darf der Vermieter verbieten, die Wäsche in der Wohnung zu trocknen?

Tatsächlich dürfen Mieter ihre Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind nach Ansicht des Deutschen Mieterbunds (DMB) unwirksam. Das gelte auch dann, wenn im Haus ein Gemeinschaftstrockenkeller oder Speicher vorhanden ist. Auch ein entsprechendes Verbot in der Hausordnung wurde vom Landgericht Düsseldorf (21 T 38/08) für unwirksam erklärt.

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Allerdings müssen Mieter durch ausreichendes Lüften sicherstellen, dass keine Schäden durch Feuchtigkeit entstehen. Für die „große Wäsche“ empfiehlt der Mieterbund dennoch auf Trockenräume zurückzugreifen, wenn solche im Haus vorhanden sind.

11 Mythen über das Energiesparen, auf die viele immer noch hereinfallen – Sie auch?

Strom verbraucht am meisten Energie im Haushalt? Falsch! Nur sechs Prozent beträgt der Stromverbrauch am Gesamtenergieverbrauch. Die Heizung dagegen macht stolze 75 Prozent aus.
Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
Bei der Mikrowelle kommt es laut GEO darauf an: Bei Gerichten bis zu einem halben Kilogramm lohnt es sich, diese in der Mikrowelle zu erhitzen. Bei größeren Speisen verbraucht die Erwärmung auf dem Herd weniger Energie.
Um das dreckige Geschirr nach dem Essen wieder sauber zu bekommen, ist der Geschirrspüler in der Regel die sparsamste Methode. Nur bei Single-Haushalten lohnt es sich, sein Geschirr per Hand zu spülen.
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Wäsche in der Wohnung trocknen: So vermeiden Sie Schimmel

Damit sich durch nasse Wäsche kein Schimmel in der Wohnung bildet, müssen Mieter darauf achten, die Räume ausreichend gut zu lüften bzw. entsprechend zu heizen. Ansonsten haftet laut Mietrecht.com in der Regel der Mieter für die Schäden, die durch Schimmel entstanden sind. Manche Räume der Wohnung sind zum Wäschetrocknen übrigens ungeeignet, wie etwa das Schlafzimmer. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Wäsche aber lieber im Freien trocknen. Auf dem Balkon wird sogar im Winter die Wäsche trocken.

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