Von März bis September

Vorsicht: Wenn Sie jetzt Hecken schneiden, drohen Ihnen bis zu 100.000 Euro Bußgeld

Das Frühjahr ist die Zeit, in der sich Hobbygärtner mit ihren Sträuchern im Garten beschäftigen. Wer aber jetzt Hand an seine Hecken anlegt, dem droht ein Bußgeld.

Wer bei der Gartenarbeit nicht besondere Faustregeln beachtet, kann seinen Pflanzen schnell mal den Garaus machen. Doch auch vom Gesetzgeber drohen Bußgelder, wenn Sie beim Zurückstützen von Hecken eine Sache nicht beachten.

Hecken schneiden verboten: Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz

Wer Wildwuchs aus seinen Hecken entfernen oder Bäume etwas radikaler zurückschneiden will, muss sich im Frühjahr damit beeilen. Denn ab März drohen Bußgelder, wenn Sie beim Schneiden von Hecken erwischt werden. Dies ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 geregelt: Deutschlandweit dürfen demnach zwischen dem 1. März und dem 30. September keine "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" abgeschnitten bzw. "auf den Stock" gesetzt werden. Das bedeutet, sie handbreit über den Boden abzuschneiden.

Beim Heckenschneiden sollten Sie unbedingt aufs Datum achten – sonst drohen hohe Bußgelder.

Hecken zurückschneiden: So hoch fallen Bußgelder aus

Wer trotzdem Hand anlegt, muss dies unter Umständen mit hohen Bußgeldern bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie absichtlich oder ohne Wissen über dieses Gesetz gehandelt waren – der Verstoß wird stets als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, kommt allerdings auf das jeweilige Bundesland und die Länge des Rückschnitts an. Die meisten setzen einen Betrag zwischen 50 und 15.000 Euro an.

In Bayern kostet Sie der Rückschnitt einer Hecke von bis zu 10 Metern zum Beispiel zwischen 50 und 1.000 Euro. Ganz extrem ist es in Mecklenburg-Vorpommern: Unter bestimmten Umständen können 100.000 Euro an Bußgeld auf Sie zukommen. Den Bußgeldkatalog der Bundesländer finden Sie hier.

Auch bei anderen Gartenarbeiten können teils horrende Bußgelder drohen, etwa fürs Rasen mähen oder Bäume fällen.

Warum dürfen Hecken zwischen März und September nicht geschnitten werden?

Mit dem Verbot sollen heimische Tiere und Pflanzen geschützt werden. Zum Beispiel suchen viele Vögel und andere Kleintiere im Frühjahr einen Zufluchtsort in Hecken und Sträuchern. Dort bauen sie sich Nester und ziehen ihre Jungen auf. Werden diese Hecken extrem zurückgestutzt, könnten diese Tiere verletzt werden. Da die natürlichen Lebensräume vieler Tiere und Pflanzen in Deutschland stark zurückgehen, sollen diese mit dem Gesetz geschützt werden.

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im regelmäßigen Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de. Hier anmelden!

Gibt es Ausnahmen für den Rückschnitt von Hecken?

Das Verbot betrifft größere Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken und Sträuchern, die sich in der freien Natur, aber auch im heimischen Garten befinden. Dazu gehören komplette bis starke Rückschnitte und das Entfernen von Hecken & Co.

Im Umkehrschluss sind kleinere Form- und Pflegeschnitte auch in der Zeit zwischen März und September weiterhin erlaubt. Wachsen zum Beispiel Äste aus einer Hecke heraus, dürfen diese gestutzt und in Form gebracht werden, wenn dabei auf nistende Tiere Acht gegeben wird.

Diese zehn Fehler können Ihren Garten ruinieren

Mature blond woman watering plants in backyard model released property released, Stockdorf Bayern Deutschland Bennostras
Woman watering plants in garden model released Symbolfoto property released MGRF00298
gartengerät,rasenmäher,rasenmähen,gartengeräte,gartenutensil,gartenutensilien,gartenwerkzeug,gartenwerkzeuge,gartenzubeh
sitzmöbel,terrasse,möbel,terrassen *** chairs,patio,chair,patios 10y-fww
Diese zehn Fehler können Ihren Garten ruinieren

Ebenso gilt eine Ausnahme, wenn der Rückschnitt von einer Behörde angeordnet wird und dieser zu keinem anderen Zeitpunkt vorgenommen kann sowie im öffentlichen Interesse und verkehrstechnisch nötig ist. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn Äste und Hecken auf den Gehweg hinauswachsen und damit Verkehrsteilnehmer behindern.

Rubriklistenbild: © dpa/Marijan Murat

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare