Lärm kann Anwohner stören

Trampolin im Garten: Nur zu bestimmten Uhrzeiten darf gehüpft werden

Im Sommer unbeschwert auf dem Trampolin toben – das ist der Traum vieler Kinder. Um Anwohner nicht zu stören, müssen jedoch die Ruhezeiten eingehalten werden.

Wenn im Frühjahr und Sommer die Temperaturen wieder steigen, sieht man sie in vielen Gärten stehen: Trampoline. Für Kinder ist ein Trampolin eine tolle Möglichkeit, sich mit Spaß und Freude zu bewegen und hat viele gesundheitliche Vorteile. Doch nicht zu jeder Uhrzeit darf in Deutschland gehüpft werden.

Wann ist Trampolin hüpfen verboten?

Trampoline stehen im Sommer in fast jedem Garten. Doch nicht zu jeder Uhrzeit darf gehüpft werden.

Für das Hüpfen auf dem Trampolin müssen die geltenden Ruhezeiten beachtet werden, die etwa auch fürs Rasenmähen oder sonstigen Lärm gelten:

  • Während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr sowie
  • während der Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens.

Zu diesen Zeiten auf dem Trampolin nicht getobt werden – zumindest nicht laut. Der Lärm könnte Anwohner stören und ist deshalb zu vermeiden. Die Ruhezeiten können jedoch je nach Gemeinde und Bundesland unterschiedlich ausfallen. Informieren Sie sich also am besten bei Ihrer Gemeinde über die örtlichen Ruhezeiten.

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Regrowing: Aus Gemüseresten neue Pflanzen im Wasserglas züchten

Nachwachsender Stangensellerie in einem Wasserglas.
Stangensellerie.
Karotten mit kurz geschnittenem Grün.
Wurzelpetersilien auf einem Tisch.
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Dürfen Mieter und Hausbesitzer einfach ein Trampolin aufstellen?

Einfach ein Trampolin im Garten aufstellen – das ist nicht immer möglich. Besitzern oder Mietern eines Einfamilienhauses steht es in der Regel frei, ein Trampolin für ihre Kinder oder Enkel aufzustellen, wie die dpa informiert – „es sei denn der Garten ist klein und grenzt wie bei einem Reihenhaus direkt an ein Nachbargrundstück“.

Liegt bei einem Mehrfamilienhaus das Nutzungsrecht des Gartens nur bei einem Mieter, spricht ebenfalls nichts dagegen, ein Trampolin aufzubauen. Dürfen dagegen alle Mietparteien eines Hauses den Garten benutzen, müssen diese zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Mieter dürfen übrigens auch nicht ohne weiteres grillen, sondern müssen erst einen Blick in den Mietvertrag werfen.

Rubriklistenbild: © Cavan Images/Imago

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