Im Bundestag verabschiedet

Neues Heizungsgesetz: Welche Förderungen gibt es vom Staat?

Nachdem das Heizungsgesetz im Bundestags beschlossen wurde, richtet sich der Blick nun auf die staatlichen Förderungen. Mit wie viel Unterstützung können Eigentümer rechnen?

Am 8. September wurde das neue Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), so sein offizieller Name, hat zum Ziel, das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu gestalten, indem alte Öl- und Gasheizungen schrittweise ausgetauscht werden. Seit der Verabschiedung geht es auch um die Frage, wie hoch die staatlichen Fördermittel ausfallen werden, mit welchen der Umstieg auf das klimaneutrale Heizen ab 2024 unterstützt werden soll. Hier erfahren Sie, welche Fördermittel bislang von der Bundesregierung geplant sind.

Heizungsgesetz: Bis zu 70 Prozent Förderung vom Staat

Wer sich im Zuge des neuen Heizungsgesetzes eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung holt, kann mit hohen Fördermitteln rechnen.

Ein Heizungstausch wird vom Staat bereits finanziell gefördert, soll nun aber reformiert werden. Laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa) soll die neue Förderrichtlinie Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt werden. Wie hoch die Förderung insgesamt ausfällt, soll unter anderem vom Einkommen und dem Zeitpunkt des Heizungseinbaus abhängen. Folgende Eckpunkte sind laut Bundesregierung aktuell geplant:

  • 30 Prozent Grundförderung: Jeder Einbau einer klimafreundlichen Heizung ab 2024 soll mit einem Grundbetrag von 30 Prozent der Kosten unterstützt werden.
  • 20 Prozent „Geschwindigkeitsbonus“: Bei einem Heizungstausch einer alten, fossilen Heizung bis 2028 sollen 20 Prozent übernommen werden. Dies soll einen Anreiz schaffen, die Heizung möglichst früh auszutauschen. Von 2028 an soll dieser Bonus laut dpa-Informationen alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert werden. Gefördert werden soll der Austausch von Öl-, Kohle, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizungen sowie aller Gas-Heizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.
  • 30 Prozent Einkommensabhängiger Bonus: Hinzu kommen weitere 30 Prozent vom Staat, wenn das zu versteuernde Haushalts-Einkommen der selbstnutzenden Eigentümer unter 40.000 Euro pro Jahr beträgt.

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Grundförderung und Boni können zusammen in Anspruch genommen werden. Die Höchstförderung beträgt allerdings nicht mehr als 70 Prozent der Kosten. „Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt also 21.000 Euro“, heißt es im dpa-Bericht weiter.

Auch Effizentmaßnahmen sollen gefördert werden

Nicht nur der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird gefördert. Darüber hinaus sollen weitere Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden können (etwa für die Dämmung der Gebäudehülle). „Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Effizienzmaßnahmen liegen laut Ministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt - und bei 30 000 Euro ohne Sanierungsfahrplan“, berichtet die dpa weiter.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen sollen dabei miteinander verbunden werden können. Zusammen gilt dann eine Förderhöchstgrenze von 90 000 Euro.

Die Förderung sollen dabei wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit gewährt werden, informiert die Bundesregierung auf energiewechsel.de.

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Darum geht es beim neuen Heizungsgesetz

Das Heizungsgesetz sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll ab 1. Januar 2024 in Kraft treten, zunächst aber erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten spielt die kommunale Wärmeplanung eine zentrale Rolle. Ausführliche Informationen dazu und welche Heizungen laut GEG als klimafreundlich gelten und somit gefördert werden, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Rubriklistenbild: © Frank Hoermann/Sven Simon/Imago

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