Rechtliches

Auf dem Balkon bohren – ist das als Mieter eigentlich erlaubt?

Einfach eine Dekoration oder eine Blumenampel auf dem Balkon anbringen und dafür Löcher bohren stellt Mieter vor eine Frage, ob es erlaubt ist oder nicht.

In einer Mietwohnung benötigt man Löcher, um Bilder oder ein Regal in den Innenräumen anzubringen. Diese sind mit einer geeigneten Bohrmaschine schnell an der gewünschten Stelle angebracht. Doch wie ist es auf dem Balkon? Darf man hier als Mieter einfach Löcher in die Decke, die Balkonwand oder das Geländer bohren? Für das Bohren auf dem Balkon gibt es einiges zu beachten. Beispielsweise sind diese fünf Dinge auf dem Balkon verboten.

Ein schön gestalteter Balkon macht Freude. Darf ich zum Anbringen von Gegenständen den Balkon anbohren? Was gilt es zu beachten?

Bohren auf einem Balkon – Ist es in einer Mietwohnung verboten?

Für viele besteht ein schöner Balkon aus der entsprechenden Verschönerung. Ob Lichterkette oder Blumentöpfe, mit einfachen Tipps lässt sich ein Balkon in eine wahre Oase verwandeln. So lassen sich mit Sitzpolstern und einem Sonnenschirm sehr schnell gemütliche Rückzugsorte auf dem Balkon schaffen. Auch eine Lichterkette kann in den Abendstunden für die entsprechende Stimmung sorgen. Manchmal benötigt man dort auch eine Wäscheleine, die mit den entsprechenden Vorrichtungen befestigt wird. Doch darf man als Mieter die Wand oder die Decke des Balkons einfach anbohren?

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Möchte man Löcher in den Balkon bohren, ist es ratsam, sich vorher beim Vermieter zu erkundigen, ob dies zulässig ist, so das Magazin myHOMEBOOK. Laut einer Sprecherin des Mieterverein München e. V. sollte der Wohnungseigentümer vor dem Bohren um Erlaubnis gebeten werden, da es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz handelt. Boden und Decke eines Balkons seien meistens jedoch vom Anbohren ausgenommen, da ein Bohrloch die Abdichtung des Hauses beschädigen könne. Durch eindringende Feuchtigkeit sei mit Wasserflecken und Schimmel zu rechnen.

So überleben die Balkonpflanzen Ihren Urlaub

Üppige Blumenkästen auf einem Balkon in einem Wohngebiet. Wir verraten, wie Ihre Pflanzen Ihren Urlaub problemlos überstehen.
Jemand gießt seine Balkonpflanzen mit einer Gießkanne. Der simpelste Tipp ist die Pflanzen vor Urlaubsantritt noch einmal kräftig zu bewässern.
Happy senior woman talking on smart phone standing at apartment doorway model released, Symbolfoto property released, JO
Automatisches Bewässerungssystem für den Hausgarten Copyright xKTHx ALLAT836345
So überleben die Balkonpflanzen Ihren Urlaub

Löcher im Balkon und Balkongestaltung – Darauf ist als Mieter zu achten

Die passende Dekoration für den Balkon ist ausgesucht, doch die Wandfarbe passt nicht? Nichts wäre jetzt einfacher, als im Baumarkt nach der geeigneten Farbe zu suchen und selbst mit einem Pinsel den Balkon zu streichen. Doch auch hierbei handele es sich um eine Veränderung des Gesamtbildes, so myHOMEBOOK. Wie beim Bohren auf dem Balkon, ist auch beim Streichen vorab der Vermieter zu fragen.

Dies gelte auch für die Anbringung einer Markise, da hier besonders dicke Schrauben nötig sind. Diese dringen tief in die Balkondecke oder Wand ein und können dauerhaften Schaden an der Dämmung oder Struktur sorgen. Das Erscheinungsbild des Hauses kann auch durch einen Sichtschutz oder Pflanzen beeinträchtigt werden. Bei allen Änderungen ist es ratsam, den Vermieter um eine Erlaubnis zu bitten. Außer bei der Verlegung von losen Platten für den Balkonboden ist keine Nachfrage möglich. Wer sich für eine Solaranlage auf dem Balkon, ein Balkonkraftwerk, interessiert, findet hier nähere Informationen.

Rubriklistenbild: © Eric Audras/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare