Jetzt im Herbst

Laub falsch entsorgt? Einige Fehler könnten teuer werden

Bei falscher Laubentsorgung kann ein hohes Bußgeld drohen. Hausbesitzer sollten zudem ihre Pflichten kennen, wenn es ums Laubkehren geht.

Der Herbst verwandelt unsere Straßen in ein buntes Blättermeer – doch was romantisch aussieht, kann schnell zum rechtlichen und finanziellen Alptraum werden. Denn hinter der goldenen Pracht verbergen sich klare Pflichten, hohe Bußgelder und im schlimmsten Fall sogar fünfstellige Schadenersatzforderungen. Wer seine Verantwortung nicht kennt, zahlt am Ende drauf.

Wer als Hausbesitzer seine Pflichten nicht kennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern möglicherweise auch Schadenersatzforderungen bei Unfällen. (Symbolbild)

Laub richtig entsorgen: Darauf sollten Sie achten

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Sicherheit auf Gehwegen verantwortlich, schreib Ndr.de. Doch die Realität sieht anders aus: Fast überall haben die Kommunen diese Pflicht per Satzung an die Grundstückseigentümer übertragen. Das bedeutet konkret zum Beispiel: Hausbesitzer müssen den Gehweg vor ihrem Grundstück von Laub befreien – und zwar täglich von 7 bis 20 Uhr, montags bis samstags.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Blätter vom eigenen Baum stammen oder der Wind sie vom Nachbargrundstück herübergeweht hat. „Solange sich der Laubfall im ortsüblichen Rahmen hält, ist nicht relevant, woher das Blatt kommt“, erklärte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund gegenüber Sueddeutsche.de. Entscheidend ist nur: Wer haftet, wenn jemand auf dem rutschigen Laub stürzt?

Mieter in der Pflicht: Wann der Mietvertrag entscheidet

Für Mieter gilt eine klare Regel: Ohne explizite Vereinbarung im Mietvertrag besteht keine Laubkehrpflicht. Ein entsprechender Passus in der Hausordnung genügt nicht – die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen, so Sueddeutsche.de weiter. Ist das nicht der Fall, bleibt der Vermieter verantwortlich und haftet bei Unfällen.

Doch Vorsicht: Wurde die Pflicht wirksam übertragen, tragen Mieter die volle Verantwortung. Bei einem Sturz auf rutschigem Laub können schnell Regress- und Heilbehandlungskosten in fünfstelliger Höhe entstehen. Eine private Haftpflichtversicherung ist dann unverzichtbar.

Laub-Entsorgung: Biotonne ja – aber richtig

Die gute Nachricht: Laub darf grundsätzlich in die Biotonne, wie Focus.de schreibt. Doch auch hier lauern Fallstricke. Das Laub sollte möglichst trocken sein und lose eingefüllt werden – Plastiktüten sind tabu. Wichtig ist auch, die Biotonne nicht zu überfüllen, da dies die Abholung verhindern kann. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kommune.

Seit September 2025 kontrollieren viele Kommunen im Rahmen der Kampagne „#wirfuerbio“ verstärkt die Biotonnen. Wer Fremdstoffe wie Plastik beimischt, dessen Tonne bleibt stehen – und muss kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden. Bei größeren Laubmengen bieten viele Gemeinden spezielle Laubsäcke oder Sammelstellen an. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die lokalen Möglichkeiten – denn die Regelungen variieren stark von Ort zu Ort.

Verbrennen verboten: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Was früher selbstverständlich war, ist heute streng verboten: das Verbrennen von Laub im eigenen Garten. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz untersagt seit 2015 grundsätzlich das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die Strafen variieren je nach Bundesland und Menge erheblich: Während in manchen Ländern bereits 10 Euro für einen Eimer Laub fällig werden, können bei größeren Mengen über 100 Kubikmeter in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen. Auch das illegale Entsorgen in der freien Natur wird mit Strafen von bis zu 2.500 Euro geahndet.

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Umweltfreundliche Alternativen: Laub als Ressource nutzen

Statt Laub als lästigen Abfall zu betrachten, lässt es sich sinnvoll nutzen. Im eigenen Garten kann es als natürlicher Frostschutz für empfindliche Pflanzen dienen oder kompostiert werden. Wichtig dabei: Kranke Blätter gehören nicht auf den Kompost, sondern in die Biotonne. Auch als Lebensraum für Kleintiere ist ein Laubhaufen in einer Gartenecke wertvoll. Igel, Insekten und andere Nützlinge finden hier Unterschlupf für den Winter. (Quellen: Ndr.de, Sueddeutsche.de, Focus.de, eigene Recherche)

Rubriklistenbild: © Harald Biebel/Zoonar/Imago

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