Urteile

Alltagsfrage: Darf ich den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?

Oft können Eltern den Kinderwagen nur im Treppenhaus abstellen - das gefällt nicht jedem.
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Oft können Eltern den Kinderwagen nur im Treppenhaus abstellen - das gefällt nicht jedem.

Oft findet sich für den Kinderwagen kein besserer Platz zum Abstellen als das Treppenhaus. Doch nicht jeder ist erfreut darüber - ist es überhaupt erlaubt?

Wenn sich vor der Haustür eines Nachbarn Schuhe, Getränkekasten oder Pakete türmen, platzt anderen Mietern schon mal der Kragen. Auch bei Kinderwagen hat nicht jeder Verständnis - sie sind oft sperrig und brauchen viel Platz im Treppenhaus. Leider bleibt Eltern aber kaum eine Wahl: Die Wohnung ist oft zu klein und das ständige Hoch- und Runterschleppen des Kinderwagens zu umständlich. Darf es Eltern also verboten sein, ihn im Treppenhaus abzustellen?

Kinderwagen im Treppenhaus: Ist es erlaubt?

Der Hausflur und das Treppenhaus gehören im Allgemeinen zur vermieteten Gemeinschaftsfläche und sie dürfen deshalb von allen Mietern genutzt werden. Daher gehört auch das Abstellen von Gegenständen wie Kinderwagen noch zum vertragsmäßigen Gebrauch. Im Mietrecht gibt es zudem keine Anmerkungen, die dieses Thema direkt behandeln. Jedoch kann es in der Hausordnung diesbezüglich ein Verbot oder eine Einschränkung geben.

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Darf die Hausordnung das Abstellen des Kinderwagens im Treppenhaus verbieten?

Selbst wenn das Abstellen des Kinderwagens per Hausordnung verboten ist, ist es den Eltern eventuell doch für kurze Zeit erlaubt, wenn es keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit gibt. Ein generelles Verbot dürfe nämlich nicht ausgesprochen werden. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. 15 W 444/00). Bei längerem Nichtgebrauch oder über Nacht sollte der Kinderwagen jedoch in den Keller oder in einen Abstellraum gebracht werden. Auch der Bundesgerichtshof fällte 2006 ein kinderfreundliches Urteil. Darin heißt es: Der Kinderwagen dürfe auch im Treppenhaus abgestellt werden, wenn die Größe des Hausflurs es zulässt. Rettungswege dürfen allerdings nicht versperrt werden.

Wer seinen Kinderwagen im Treppenhaus stehen lässt, sollte darauf außerdem achten, dass dieser immer noch beweglich ist - so können Nachbarn ihn im Notfall immer noch aus dem Weg räumen, wenn sie zum Beispiel selbst große Gegenstände durchs Haus schleppen müssen.

Kinderwagen im Treppenhaus? Das sollten Sie bedenken

Allerdings sollten Sie beachten, dass es sich hier um Urteile für die jeweiligen speziellen Fälle handelt. Letztendlich liegt die Entscheidung, ob Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden dürfen, in der Verantwortung der Hausverwaltung der vertretenden Eigentümergemeinschaft bzw. beim Eigentümer. Diese haftet auch bei etwaigen Folgen. Zu beachten sind zahlreiche Faktoren, wie in etwa ob der Fluchtweg trotz Kinderwagen noch breit genug ist und ob dieser nicht auch ein Brandrisiko darstellt.

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fk

Zuzug: Diese Regionen werden bis 2030 boomen

Platz 10: Der Landkreis Karlsruhe soll laut dem HWWI bis 2030 von 18.033 Einwohner auf 436.000 Einwohner wachsen - ein enormer Anstieg. Grund dafür solle die günstige Lage in der Nähe von Metropolen wie Frankfurt und Stuttgart sein, außerdem der Verkehrsanschluss zur A5 in Richtung Südwesten und den guten ICE-Verbindungen.
Platz 9: Dank seiner Nähe zu München und den erschwinglicheren Mieten im Vergleich zu der bayerischen Landeshauptstadt, soll auch der Landkreis Rosenheim in Zukunft großen Bevölkerungszuwachs bekommen. Rund 19.300 Menschen werden dann ins Alpenvorland ziehen - insgesamt macht das rund 256.000 Einwohner bis 2030.
Platz 8: Im Rhein-Neckar-Kreis erwartet man den höchsten Anstieg von Häuserpreisen bundesweit - denn angeblich werden 20.600 neue Einwohner in die Gegend um Heidelberg strömen. Damit erhöht sich die Einwohnerzahl auf 542.000 Menschen.
Platz 7: Trotz führender Positionen in Sachen höchste Miet- und Häuserpreise - die Menschen zieht es nach Fürstenfeldbruck. Wieder einmal spielt die Nähe zur Metropole München eine Rolle. Deshalb wird ein Bevölkerungsanstieg von bis zu zehn Prozent erwartet. In Zahlen sind das 20.920 neue Einwohner, die zusammen mit der jetzigen Bevölkerung 214.000 Menschen ergeben.
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