Lärm ist unvermeidlich

Bauarbeiten im Haus: Hat Ihr Vermieter sie rechtzeitig angekündigt?

Bauarbeiten im Haus oder in der Nachbarschaft nerven viele Anwohner. Wann diese angekündigt werden müssen – und wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist.

Wenn morgens um 7 Uhr der Presslufthammer dröhnt, liegen bei den Anwohnern bereits die Nerven blank. Besonders unangekündigte Baustellen werden oft als Zumutung wahrgenommen. Doch egal, ob die Rohre im Miethaus oder das Haus auf dem Nachbargrundstück erneuert werden – für Bauarbeiten gelten bestimmte Regeln, an die sich Hausbesitzer und Baufirmen halten müssen.

Wie lange müssen Bauerabeiten im Haus angekündigt werden?

Baustellen am und im Haus können jede Menge Lärm und Dreck verursachen – sehr zum Ärger der Bewohner.

Modernisierungsmaßnahmen im oder am Haus müssen vom Vermieter immer drei Monate vorher ankündigt werden, und zwar in Schriftform (laut § 555 c BGB). Darin sollen unter anderem Art und Umfang der Modernisierungsmaßnahme, sowie
deren voraussichtlicher Beginn und die voraussichtliche Dauer enthalten sein. Diese Frist gilt jedoch nur für Modernisierungsmaßnahmen. „Sonstige Bauarbeiten am Hause oder in der Wohnung [müssen] nur insoweit angekündigt werden, als sich der Mieter darauf einstellen können muss“, informiert der Berliner Mietverein auf seiner Website. Notreperaturen müssen ohnehin nicht angekündigt werden. Bei Modernisierungsmaßnahmen in der Wohnung droht auch eine Mieterhöhung – diese ist jedoch nur in bestimmten Fällen erlaubt.

Alles rund um Haushalts- und Garten-Tipps finden Sie im regelmäßigen Wohnen-Newsletter unseres Partners Merkur.de. Hier anmelden!

Haben Bewohner ein Recht auf Mietminderung?

Bei Bauarbeiten entsteht oft jede Menge Lärm und Dreck. In diesem Fall kann eventuell die Miete gekürzt werden. Um wie viel, hängt jedoch davon ab, wie stark die Wohnqualität eingeschränkt wird und wie häufig Mieter unter den Bauarbeiten leiden, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund aus Berlin in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa). „Der Vermieter sollte zunächst immer schriftlich über die Mängel informiert werden“, heißt es in dem Bericht weiter. „So hat er nachweislich die Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben. Das ist Voraussetzung dafür, dass die Miete gemindert werden darf.“ Auch bei einem Heizungsausfall kann ein Mietmangel vorliegen.

Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Frau schläft zur Nachtruhe mitten in der Nacht
Junge Frau hat Nagel in die Wand
Mann saugt Staub in der Wohnung
Alter Mann mäht Rasen
Rasenmähen, Grillen, Müll entsorgen: Bußgelder rund um Haus und Garten

Wie lange müssen Anwohner Baustellenlärm aus der Nachbarschaft hinnehmen?

Bei Bauarbeiten in der Nachbarschaft, etwa auf dem Grundstück nebenan, sieht es dagegen meist anders aus, denn Baustellenlärm muss in der Regel geduldet werden. Allerdings gelten auch hier Lärmschutzregeln, an die sich Bauherren und -firmen halten müssen.

So gelten für Handwerker die ortsüblichen Ruhezeiten – vornehmlich zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr früh. In der Baunutzungsverordnung wird jedoch zwischen Wohn-, Gewerbe- und Mischgebieten unterschieden. Eine Mittagsruhe gibt es nicht. Und wenn die Bauarbeiter bereits morgens um 7 Uhr vor dem Schlafzimmer loslegen, müssen Anwohner in der Regel damit leben. Allerdings ist laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) der Dauerschallpegel auf maximal 55 Dezibel begrenzt, mit einer Toleranz von fünf Dezibel.

Rubriklistenbild: © Frank Hoermann/SVEN SIMON/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare