Corona-Maßnahmen

Österreich hat Maskenpflicht gelockert – in einigen Bereichen gilt sie aber weiterhin

Seit Samstag, den 16. April, gelten in Österreich gelockerte Corona-Maßnahmen. Unter anderem gibt es keine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen mehr.

Wer aktuell zum Skifahren oder für einen Kurztrip Urlaub in Österreich* machen will, kann sich über Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen freuen. Am Samstag, den 16. April, sind diese weitestgehend gefallen. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt bei unter 900 Fällen pro 100.000 Einwohner. Deshalb verkündete Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) die Lockerungen zur Maskenpflicht – außer in bestimmten Bereichen (lesen Sie unten, welche das betrifft).

Die FFP2-Maskenpflicht wurde in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens in Österreich gelockert.

Corona-Maßnahmen in Österreich gelockert: Hier gilt keine Maskenpflicht mehr

Erst vor vier Wochen wurde die Maskenpflicht für Innenräume verschärft und auf den gesamten Einzelhandel, Kultureinrichtungen und Arbeitsräume ausgedehnt. Diese Regelungen wurden nun zurückgenommen: Die allgemeine Maskenpflicht für Innenräume wurde in Österreich aufgehoben. Achtung: Die Maskenpflicht im Einzelhandel wurde zwar gelockert – jedoch nicht für den Lebensmittelhandel, was zu erheblicher Kritik vonseiten der Wirtschaftskammer Österreich und des Handelsverbands* führte. Auch in Seilbahnen und auf Ausflugsschiffen sind die Vorschriften weggefallen. Aber: Einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, wird dort weiterhin empfohlen.

Außerdem gilt ab jetzt: für den Besuch in Clubs, Bars und bei Großveranstaltungen muss kein 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) mehr vorgelegt werden. Für Wien galt in der Gastronomie bisher noch die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Auch diese ist seit Samstag aufgehoben, wie die Stadtregierung bekanntgab.

Österreich: Hier müssen Sie weiterhin FFP2-Maske tragen

Die FFP2-Maskenpflicht gilt laut Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nur noch in geschlossenen Räumen von:

  • Lebensmittelgeschäften
  • öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen sowie Taxi
  • Ämtern
  • Banken
  • Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen

Wenn Sie mit dem Auto nach Österreich fahren, sollten Sie außerdem die „Pickerl“-Pflicht auf der Autobahn beachten. Diese Vignette gib es auch digital. (mad) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Rubriklistenbild: © IMAGO/(c) Leopold Nekula/VIENNAERPORT

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