Verordnung

Vorerst keine Rückkehr zum 3G-Nachweis für Einreise nach Deutschland

„Bundesrepublik Deutschland“-Schild an der Landesgrenze zwischen Luxemburg und der Deutschland.
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Wer nach dem Urlaub zurück nach Deutschland kommt, muss bis Ende September keinen 3G-Nachweis vorlegen.

Seit Juni brauchen Urlauber bei der Rückkehr nach Deutschland keinen 3G-Nachweis mehr. Die entsprechende Verordnung wurde nun über den August hinaus verlängert.

Die gelockerten Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer bei der Einreise nach Deutschland sollen auch über den August hinaus bleiben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, die am Monatsende auslaufende Verordnung vorerst bis 30. September zu verlängern. Die Maßnahmen waren angesichts der entspannteren Pandemie-Lage vor der Sommerferienzeit gelockert worden. Seit Ende Mai benötigen Einreisende ab zwölf Jahren keine 3G-Nachweise als Geimpfte, Genesene oder Getestete mehr.

„Sollten sich besonders gefährliche Virusvarianten entwickeln, müssen wir verhindern, dass sie sich zu schnell ausbreiten“, warnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber. Die Verordnung werde daher verlängert, um sich darauf vorbereiten zu können. Daher bleibt eine „Notbremse“ für Gebiete bestehen, in denen neue Varianten kursieren.

Virusvariantengebiete stellen Ausnahme von 3G-Lockerung bei der Einreise dar

Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem solchen Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Außerdem muss bei der Rückkehr in die Bundesrepublik eine digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden und es braucht einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test. Derzeit ist jedoch auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) kein Land aufgeführt, das von der Bundesregierung als „Virusvariantengebiet“ eingestuft worden ist. Trotzdem ist laut Bundesregierung aufgrund „des weltweiten Infektionsgeschehens nicht auszuschließen, dass neue gefährliche Varianten entstehen können und damit erneut Virusvariantengebiete ausgewiesen werden müssen“.

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