Karriere

Wann ist der beste Zeitpunkt, um nach mehr Gehalt zu fragen?

Wer mehr Gehalt will, dem mag es manchmal gar nicht schnell genug gehen. Spontan vorzupreschen, hilft allerdings wohl eher bedingt.

Gründe für eine Gehaltserhöhung gibt es viele. Doch wann ist wohl der beste Zeitpunkt, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen? So pauschal lässt sich das nicht sagen. Es gibt jedoch Situationen und Anlässe, die sich für ein solches Gespräch typischerweise eher eignen. Das Jobportal Stepstone.de zählt in einem Beitrag folgende Beispiele auf:

Wann finden Gehaltserhöhungen statt?

  • am Ende der Probezeit
  • wenn sich der Arbeitsvertrag ändert
  • nach einer Beförderung
  • während der bekannten Budgetplanungsphasen im Unternehmen
  • nach der Übernahme oder dem Abschluss eines Projekts, in dem man Personalverantwortung trägt und das erfolgreich verlaufen ist beziehungsweise gerade erfolgreich verläuft.

Sollte sich das Gehalt länger als zwei Jahre nicht mehr verändert haben, solltest man spätestens dann überlegen, ob man im nächsten Mitarbeitergespräch eine Gehaltserhöhung anspreche, rät zudem das Jobportal. Viele Unternehmen würden Mitarbeitergespräche und Gehaltsgespräche allerdings auch trennen. Man sollte sich in jedem Fall gut informieren, was in welchem Rahmen in der Firma üblich ist.

Viele Unternehmen trennen Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche voneinander. (Symbolbild)

Gehaltserhöhung nach einem Jahr – der richtige Zeitpunkt?

Für Berufseinsteiger gelte, so erklärt es die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu in einem Beitrag auf ihrer Website, dass man „frühestens nach zwei Jahren im Unternehmen“ nach der ersten Gehaltserhöhung fragt. Als erfahrener Angestellter komme es dagegen vor allem darauf an, ob man mit seinem Einstiegsgehalt zufrieden sei. Das Portal nennt ein paar Beispiele, wann noch Luft nach oben ist: Vielleicht hat man bei der Einstellung ein geringeres Gehalt akzeptiert, weil der Job besonders interessant ist oder weil man sich beruflich neu orientiert hat. Oder der neue Job bringt viel mehr Verantwortung mit sich als erwartet; oder das Aufgabengebiet hat sich in den ersten Monaten erweitert. In solchen Fällen biete sich das „einjährige Firmenjubiläum“ an, um nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, so die Plattform. Man sollte sich zudem frühzeitig darüber erkundigen, in welchen Zeitfenstern innerhalb des Unternehmens Feedback- und Gehaltsgespräche anberaumt sind. Dann kann man das Thema in Ruhe besprechen.

Nicht verpassen: Alles rund ums Thema Job & Beruf finden Sie im Karriere-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Viele Firmen zahlen ihren Beschäftigten unabhängig davon eine Inflationsausgleichsprämie. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine solche Inflationsprämie von bis zu 3.000 Euro noch bis Ende 2024 steuerfrei gewähren.

Rubriklistenbild: © picture alliance / Silas Stein/  dpa

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare