Bis zu 1.000 Euro Prämie

Tesla-Pilotprojekt im Werk Grünheide: Bonus für Arbeitnehmer mit wenig Fehlzeiten

Ein hoher Krankenstand ist schwierig. Da bietet es sich an, die zu stärken, die fast nie ausfallen. Tesla plant laut einem Bericht ein Pilotprogramm.

Wenn Mitarbeiter erkrankt sind, gehen sie zum Arzt, der einschätzt, ob und wie lange sie arbeitsunfähig sind und was am besten zu tun ist. Arbeitsrechtlich ist eine Krankschreibung ab dem dritten Krankheitstag nötig, Arbeitgeber können allerdings schon ab dem ersten Ausfalltag ein ärztliches Attest verlangen. Haben Unternehmen einen hohen Krankenstand, kann sich das auf verschiedenen Ebenen auswirken. Beispielsweise leiden übrige Mitarbeiter unter der Mehrbelastung und Stress oder das Unternehmen leidet allgemein darunter. Der Elektroauto-Hersteller Tesla plant nach einem Bericht des Handelsblatts ein Pilotprojekt für Anwesenheit. Dabei sollen Arbeitnehmer, die zur Arbeit erscheinen und wenig Krankzeiten haben, eine Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten, heißt es in dem Bericht.

Was zu der Anwesenheitsprämie von Tesla bekannt ist

Sondervergütungen sind rechtlich unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Was beachtet werden muss.

Das Pilotprojekt, bei dem Anwesenheit der Mitarbeiter prämiert werden soll, sei derzeit auf ein Jahr ausgelegt. Die Testphase soll mit 100 Mitarbeitern abgewickelt werden. Dann werde das Projekt evaluiert – sollte alles gut laufen, werde das Programm für alle Mitarbeiter ausgerollt, informiert das Handelsblatt und bezieht sich dabei auf Werksleiter André Thierig.

Je nach Anwesenheitszyklus gebe es unterschiedliche Stati – beim Gold-Status, einer Fehlzeit von maximal fünf Prozent der Arbeitszeit, sei ein Bonus von 1.000 Euro möglich. Überprüft werde der jeweilige Status zum Ende des Jahres.

Der Betriebsrat soll sich zuerst schwergetan haben, dem Pilotprojekt zuzustimmen. Nach Angaben vom Handelsblatt denke die Betriebsratsvorsitzende Michaela Schmitz nicht, „dass die Krankenrate weiter runtergeht“.

Tesla hatte bereits im vergangenen Jahr mit dem Krankenstand der Arbeitnehmer zu kämpfen.

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Prämie für Anwesenheit – ist das überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich ist eine solche Prämie als Sonderzahlung in bestimmten Grenzen möglich, informiert dgbrechtsschutz.de. Wichtig dabei ist, dass es sich ausdrücklich um eine Sondervergütung zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt handele. Diese könne bei Ausfallzeiten durch Krankheit gekürzt werden, allerdings nur um ein Viertel eines durchschnittlichen Tageslohns pro Krankheitstag. Mutterschutzzeiten dürfen bei der Anwesenheitsprämie nicht als Fehlzeit beziehungsweise leistungsmindernd berücksichtigt werden, informiert die Techniker Krankenkasse. Sinnvoll sei eine Zahlung zum Jahresende, um die Prämie von laufendem Arbeitsentgelt abzugrenzen. An der Verpflichtung für den Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in den ersten sechs Wochen ändere sich nichts.

Rubriklistenbild: © Danist/Imago

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