Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Keine Krankschreibung mehr per Telefon: Wie Sie trotzdem dem Wartezimmer entgehen

Bei Erkältungssymptomen einfach schnell zum Telefon greifen und eine Krankschreibung vom Arzt bekommen. Bequem von der Couch – das geht so nicht mehr.

Seit April 2023 können Sie sich nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen. Die Sonderregelung ist ausgelaufen, teilt die Bundesregierung mit. Sollten Sie bei Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung benötigen, müssen Sie wieder eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.

Krankschreibung nicht mehr per Telefon: Corona-Maßnahme ist ausgelaufen

Die telefonische Krankschreibung war ein Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der Corona-Pandemie. Volle Wartezimmer und das Zusammenkommen von (chronisch) kranken Menschen wurden so vermieden. Die Möglichkeit, sich telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, wurde immer wieder verlängert. Jetzt ist damit vorerst Schluss. Sollte sich die pandemische Lage wieder verschlechtern, will die Bundesregierung „erneut schnell reagieren“, wie es auf der eigenen Webseite heißt.

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Keine Bescheinigung per Telefon: Verbraucherzentrale sieht darin einen Rückschritt

Es war eine Win-Win-Situation für Praxen und Patientinnen und Patienten, schreibt Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), auf der Webseite. Moormann nennt die telefonische Krankschreibung eine „Innovation“, die Abschaffung durch den Bundesausschuss sei keine verbraucherfreundliche Regelung. Er sieht jetzt den Gesetzgeber in der Pflicht, etwas zu ändern. Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach finde die telefonische Krankschreibung sinnvoll. Allerdings müsste darüber der Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen entscheiden, wie der Westdeutsche Rundfunk (WDR) berichtet. Der Hausärzteverband ist ebenfalls weiter für eine telefonische Krankschreibung:

Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten.

Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)

Wann Sie weiterhin eine telefonische Krankschreibung erhalten:

Ärztinnen und Ärzte dürfen Sie (seit dem 01. April) nach telefonischer Anamnese krankschreiben, „wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht“. Das kann bei Infektionskrankheiten wie Covid-19 oder Affenpocken der Fall sein, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf der eigenen Webseite mitteilt.

Sind Sie bereits krankgeschrieben, heißt das nicht, dass Sie zwangsläufig die ganze Zeit das Bett hüten müssen. Was Sie während des Krankseins machen dürfen.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Rückendeckung gibt es auch aus der Politik

Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen, sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass die Krankschreibung per Telefon eigentlich ausgeweitet werden müsse: „Wir sollten die Regelung nicht nur fortsetzen, sondern auch jenseits von Atemwegserkrankungen auf weitere akute Beschwerden ausweiten.“ Weiter sagt Dahmen der dpa, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten kennen würden. Sie sollten demnach über eine telefonische Krankschreibung entscheiden dürfen. Die Ampel-Regierung (SPD, FDP, Grüne) sollte daher eine „schnelle und pragmatische Fortsetzung“ beschließen.

Volle Wartezimmer mit Videosprechstunde vermeiden

Sie wollen dem vollen Wartezimmer entgehen? Dann nehmen Sie doch Videosprechstunden in Anspruch. Allerdings sollten Sie sich vorher informieren, welche Praxen dies anbieten. Beachten Sie dabei: Sind Sie der Praxis vorher nicht bekannt, werden Sie nur für drei Tage krankgeschrieben. Waren Sie bereits vorab einmal dort, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden.

Rubriklistenbild: © Cavan Images/Imago

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