Im Beruf

Ohne Symptome: Darf man mit positivem Corona-Test zur Arbeit gehen?

Erkältung, Grippe, Corona: Im Herbst häufen sich die Krankheitsfälle. Doch was gilt aktuell für Beschäftigte mit positivem Corona-Test, die keine Symptome haben?

Bei einer Erkrankung ist der Fall eindeutig: Man geht zum Arzt und lässt sich krankschreiben. Doch was, wenn der Corona-Test positiv ist, die Betroffenen aber keine Symptome haben? Müssen Beschäftigte dann daheim bleiben oder zur Arbeit erscheinen? Über die aktuelle Rechtslage berichtete jüngst die Deutsche Presse-Agentur (dpa). „Durch einen positiven Test ist man nicht automatisch arbeitsunfähig. Und wer nicht krankgeschrieben ist, muss eigentlich arbeiten. Daher ist der Arbeitnehmer hier in einer schwierigen Situation“, erklärt Rechtsanwalt Alexander Bredereck dem dpa-Bericht zufolge.

Nicht einfach ohne Krankschreibung daheim bleiben

Denn: „Bleibt der Arbeitnehmer ohne Krankschreibung einfach zuhause, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung und sogar eine Kündigung riskieren, weil er nicht zur Arbeit erschienen ist“, warnt Bredereck laut dpa. Doch geht man trotz eines positiven Testergebnisses in die Arbeit, riskiert man unter Umständen, dass sich Kollegen anstecken, wie es weiter in dem Bericht der dpa heißt. Arbeitsrechtlich sei der Arbeitnehmer in der Regel sogar verpflichtet, den Arbeitgeber auf die Infektion hinzuweisen.

Hat man sich mit Corona infiziert und weist Symptome auf, sollte man sich vom Arzt krankschreiben lassen. (Symbolbild)

Gespräch kann Klarheit bringen

Um Konflikte zu vermeiden, empfiehlt der Experte dem dpa-Bericht zufolge: „Gehen Sie kein unnötiges Risiko oder Ärger mit dem Chef ein. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, was Sie tun sollen.“

Manche Mitarbeiter können in solchen Fällen – nach Rücksprache – zudem im Homeoffice arbeiten. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann in jedem Fall die nötige Klarheit bringen. Manche entscheiden sich auch dafür, zum Hausarzt zu gehen und nach einer Krankschreibung zu fragen.

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Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
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Nicht krank in die Arbeit gehen

Eindeutig ist die Lage, wenn man sich infiziert hat und Symptome hat – dann sollte man sich ohnehin von einem Arzt krankschreiben lassen. „Dazu raten Mediziner, aber auch die DGB Rechtsschutz GmbH“, heißt es in einem Bericht auf BR.de zum Thema. Der Beschäftigte habe eine Sorgfaltspflicht gegenüber Kollegen, die sich anstecken könnten. Und schließlich schade es der eigenen Gesundheit langfristig, wenn man sich krank zur Arbeit schleppt.

Rubriklistenbild: © Felix Schlikis/Lobeca/Imago

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