Bei leichten Symptomen
Telefonische Krankschreibung möglich – doch was gilt bei der Folgebescheinigung?
Die telefonische Krankschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich – allerdings nicht unbegrenzt.
Eine Erkältung auskurieren, ohne die eigenen vier Wände verlassen zu müssen – das ermöglicht die telefonische Krankschreibung. Unter welchen Voraussetzungen ist diese Form der Krankschreibung möglich?
Telefonische Krankmeldung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage
Die Regelung gilt für Patienten, die in der jeweiligen Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome aufweisen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet hatte. Seit Ende 2023 sind telefonische Krankschreibungen grundsätzlich wieder möglich. Eine Voraussetzung sei auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist, hieß es. Ärzte könnten dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage ausstellen. Patienten hätten grundsätzlich aber keinen Anspruch darauf.
Krankschreibung per Telefon: Ist für die Folgebescheinigung ein Arztbesuch nötig?
Für eine Folgebescheinigung ist der Weg zum Arzt dann jedoch erforderlich, wie dpa zu den weiteren Regularien der telefonischen Krankschreibung berichtet hatte. Sollte die erstmalige Bescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt worden sein, sei wiederum eine Folgebescheinigung per Telefon möglich. Am besten klärt man entsprechende Fragen direkt im Gespräch mit der jeweiligen Praxis.
Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen




Arbeitnehmer müssen sich rechtzeitig bei ihrem Arbeitgeber krankmelden. Viele Betriebe verlangen erst ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), andere dagegen schon früher. Im Arbeitsvertrag kann es zum Beispiel so geregelt sein, dass der Arbeitgeber bereits ab dem ersten oder zweiten Tag ein Attest vom Arzt verlangen darf.
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