Finanzen

Menschen mit Schwerbehindertenausweis – ab wann ist eine frühere Rente möglich?

Fast acht Millionen Menschen hierzulande haben der Stiftung Warentest zufolge einen Schwerbehinderten­ausweis. Experten geben Tipps mit Blick auf die Rente.

Wer schwerbehindert ist, hat es im Job oft nicht leicht. Betroffene können jedoch verschiedene Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Mehrere Punkte gilt es mit Blick auf die Rente zu beachten:

  • Rente wegen Erwerbsminderung: Wer wegen einer Krankheit oder Behinderung nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung, wie die Deutsche Rentenversicherung laut dpa informiert. Diese kann – abhängig vom Grad der Erwerbsminderung – als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
  • Rente: Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist eine Option. Sie ermöglicht es, schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen zu können. „Die Alters­rente für Menschen mit Schwerbehin­derung kommt nur dann in Betracht, wenn Sie zum Zeit­punkt Ihres Renten­antrags mindestens einen Grad der Behin­derung von 50 haben und auf mindestens 35 Versicherungs­jahre kommen“, informiert die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de.
  • Schwerbehindertenausweis: Um vorzeitig Rente beziehen zu können, benötigen Betroffene einen Schwerbehinderten­ausweis, wie die Stiftung Warentest erklärt. Der Ausweis kann, wie es auf Test.de heißt, auch steuerliche Erleichterungen, einen verbesserten Kündigungs­schutz für Arbeitnehmer sowie in manchen Fällen das Recht auf kostenlose Fahrten mit Bus und Bahn ermöglichen, oder gegebenenfalls auch ermäßigte Eintritts­preise für Schwimm­bäder, Konzerte und Museen oder reduzierte Mitglieds­beiträge für Sport­ver­eine. Informationen, wo sich der Schwerbehindertenausweis beantragen lässt und welche Unterlagen man dafür benötigt, gibt es hier.
  • Rentenbeginn: Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen, so zudem der wichtige Hinweis der Rentenversicherung „Ein späterer Wegfall ist für den Rentenanspruch nicht von Bedeutung,“ heißt es weiter auf deren Website. Die Experten der Stiftung Warentest raten, möglichst schon einige Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn Kontakt zum jeweiligen Renten­versicherungs­träger aufzunehmen. Die Deutsche Rentenversicherung könne dabei helfen, festzustellen, ob Betroffene die erforderliche Mindest­versicherungs­zeit erfüllen – und wie sich ein vorzeitiger Rentenbeginn finanziell auswirkt.
Fast acht Millionen Menschen haben der Stiftung Warentest zufolge einen Schwerbehinderten­ausweis, also etwa jeder Zehnte in Deutsch­land. (Archivbild)

Mit welchem Alter kann ich in Rente gehen?

„Sind Sie 1964 oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren ohne Abzüge (wird Abschläge genannt) oder ab 62 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen“, informiert die Deutsche Rentenversicherung. Wenn man zwischen 1952 und 1963 geboren sei, erhöhe sich die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise von 63 auf 65 Jahre. „Die Altersgrenze, ab der Sie die Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten können, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre.“

Weiter heißt es: „Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Dadurch kann sich ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent ergeben. Ein Abzug von der Rente bleibt dauerhaft, also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, bestehen.“

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Welche Rechte haben schwerbehinderte Berufs­tätige? Experten erklären es

Fast acht Millionen Menschen in Deutschland haben der Stiftung Warentest zufolge einen Schwerbehinderten­ausweis. Fachleute gehen allerdings davon aus, dass noch viel mehr Menschen betroffen sein könnten. Folgende Rechte haben schwerbehinderte Berufstätige, wie Test.de unter anderem informiert:

  • „Ihnen stehen bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche Urlaubs­tage im Jahr zu.“
  • „Sie müssen keine Über­stunden machen, wenn sie das nicht wollen.“
  • „Sie können ab dem Jahr 2021 bei der Einkommensteuer einen Pausch­betrag zwischen 384 und 2.840 Euro im Jahr je nach Behin­derungs­grad geltend machen, mit den Merkzeichen H (hilf­los), Bl (blind) oder Tbl (taubblind) sogar 7.400 Euro.“
  • „Sie dürfen abschlags­frei früher in Rente gehen, wenn ihr Schwerbehinderten­ausweis zum Zeit­punkt des Renten­eintritts noch gültig ist oder höchsten drei Monate vorher abge­laufen ist.“
  • „Sie genießen einen besonderen Kündigungs­schutz.“

Rubriklistenbild: © Becker&Bredel/Imago

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