Arbeitsrecht

Arbeitszeugnis verschwunden: Habe ich Anspruch auf ein neues?

Arbeitszeugnisse gehören in jede Bewerbung. Doch was tun, wenn sie verloren gehen oder vernichtet werden? Kann ich sie beim Arbeitgeber neu anfordern?

Arbeitszeugnisse gehören zu jenen Dokumenten, auf die Beschäftigte gut achtgeben sollten. Schließlich werden sie bei jeder Bewerbung benötigt, um vergangene Jobs, Aufgaben und Kenntnisse nachweisen zu können. Doch was tun, wenn Arbeitszeugnisse* etwa bei einem Umzug verloren gehen oder etwa einem Hochwasser oder Brand zum Opfer fallen?

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Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer haben Anspruch auf Neuausstellung

Tatsächlich haben Arbeitnehmer in der Regel einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ehemalige Arbeitgeber bei Verlust oder Beschädigung ein neues Arbeitszeugnis ausstellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Ersatzausstellung nur mit einem geringem Aufwand verbunden ist und auch der Inhalt bzw. Wortlaut unstrittig ist. Dieser Anspruch ergibt sich aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitsvertrages, wie die Rechtsanwaltskanzlei Wißmann aus Lingen auf ihrer Internetseite informiert.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Arbeitnehmer Schuld am Verlust oder der Beschädigung des Originalzeugnisses hat. Entscheidend ist lediglich die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber eine Ersatzausstellung zugemutet werden kann. Muss der Ex-Chef das Arbeitszeugnis etwa lediglich ausdrucken und neu unterschreiben, dürfte einer Neuausstellung nichts im Wege stehen. Liegt die Personalakte dem Unternehmen jedoch nicht mehr vor, sieht es dagegen schlecht aus.

Lesen Sie auch: Schlechtes Arbeitszeugnis erhalten? Dann sollten Sie unbedingt handeln.

Soll ich ein fehlendes Arbeitszeugnis bei der Bewerbung verschweigen?

Wenn das ehemalige Unternehmen nicht mehr existiert oder Ihnen ein Arbeitszeugnis aus anderen Gründen (noch) nicht vorliegt, sollten Sie dies bei einer Bewerbung keinesfalls unter den Tisch fallen lassen. Das könnte den Anschein erwecken, als ob Sie schlichtweg ein schlechtes Arbeitszeugnis verheimlichen wollen.

Fügen Sie stattdessen eine Extraseite in Ihre Bewerbungsunterlagen ein, und zwar an der Stelle, an der sich das verloren gegangene Arbeitszeugnis chronologisch einreihen würde. Notieren Sie darauf Firma, Position, Beschäftigungsdauer und eine kurze Begründung, warum Ihnen das Arbeitszeugnis nicht vorliegt.

Übrigens, alle Beschäftigten haben einen rechtlichen Anspruch auf ein „wohlwollendes“ Arbeitszeugnis. Welche Noten jedoch tatsächlich hinter scheinbar positiven Formulierungen stecken, lesen Sie hier.(as) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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Quelle: rae-lingen.de, dpa, arbeitszeugnisportal.de

Zehn Dinge, die Sie im Bewerbungsgespräch sofort disqualifizieren

Sind Sie in Sachen Styling unsicher, was beim Bewerbungsgespräch angebracht ist? Wichtig ist natürlich, dass Bewerber ordentlich und gepflegt wirken.
Also lieber noch einmal duschen, Haare waschen und ein Deo benutzen, bevor Sie sich auf den Weg machen.
Sie bewerben sich für einen Job in der Bank, erscheinen aber in Jeans und T-Shirt? Zu lässige Kleidung könnte Sie bei so manchem Personalchef disqualifizieren. Kleiden Sie sich also lieber etwas zu schick als zu bequem – damit macht man nichts falsch.
Wer mit einem Coffee-to-go in der Hand beim Vorstellungsgespräch erscheint, könnte bei Recruitern durchaus für Stirnrunzeln sorgen.
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Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/imago-images

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