Digitalisierung im Gesundheitswesen
Elektronische Patientenakte ab 2025: Was das für Ihre Krankenakte bedeutet
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird 2025 in Deutschland implementiert. Was hat das für Konsequenzen für die Versicherten? Ein Überblick.
Ab Anfang 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen aktiv. Die Einführung beginnt in Modellregionen wie Hamburg, Mittel-, Ober- und Unterfranken und soll bis Mitte Februar 2025 auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet werden. Ziel ist es, das Gesundheitswesen digitaler und effizienter zu gestalten.
Wo kann ich der ePA widersprechen?
Bürgerinnen und Bürger, die ihre Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte nicht bereitstellen wollen, können dem direkt in der ePA-App oder bei ihrer Krankenkasse widersprechen. So eine Information des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Die ePA wird über eine App zugänglich sein, die von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt wird. Patientinnen und Patienten können ihre medizinischen Daten selbst verwalten: Inhalte einsehen, hinzufügen, löschen oder verbergen. Zugriffsrechte können zudem vom Versicherten selbst erteilt oder eingeschränkt werden. Wie das Bundesgesundheitsministerium informiert, haben Ärztinnen und Ärzte also nicht automatisch Zugriff auf die ePA. Eine PIN sei notwendig, um medizinische Daten freizuschalten. Diese Kontrolle über die eigenen Daten soll den Versicherten mehr Selbstbestimmung und Sicherheit bieten.
Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte
Die ePA soll Doppeluntersuchungen vermeiden, unerwünschte Arzneimittelwirkungen reduzieren und die Behandlung effizienter gestalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnet die ePA als „Quantensprung“ für das Gesundheitssystem, wie es in einem ZDF-Beitrag heißt. Durch die digitale Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten könnten Ärztinnen und Ärzte schneller auf wichtige Informationen zugreifen, was insbesondere in Notfällen entscheidend sein kann.
Doch es gibt auch Bedenken hinsichtlich der ePA. Denn obwohl in Deutschland hohe Sicherheitsstandards für den Schutz sensibler Daten gelten, besteht immer ein Restrisiko von Datenlecks und Cyberangriffen. Die Deutsche Aidshilfe warnt dem ZDF zufolge außerdem vor möglicher Diskriminierung, da über Abrechnungsdaten Rückschlüsse auf bestimmte Erkrankungen wie etwa psychische Leiden oder HIV-Infektionen gezogen werden könnten.
Sie möchten der elektronischen Patientenakte widersprechen?
Versicherte haben das Recht, die Erstellung einer ePA abzulehnen. Der Widerspruch kann digital, telefonisch oder persönlich bei der Krankenkasse erfolgen. Auch für privat Versicherte wird es ePAs geben, allerdings müssen sie aktiv zustimmen, da es sich um privatrechtliche Verträge handelt.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unserer Redaktion nicht beantwortet werden.
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