Je nach Einkommen drohen Abzüge

Wie viel zusätzliches Einkommen ist beim Bürgergeld erlaubt?

Viele Menschen ergänzen ihr Einkommen mit einem Minijob oder Ähnlichem. Was sollten die Empfänger von Bürgergeld beachten?

Wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft finanzieren kann, erhält Unterstützung – beispielsweise in Form des Bürgergelds. Ein Alleinstehender bekommt aktuell als Regelbedarf rund 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 1.012 Euro pro Monat. Zusätzlich werden Miet- und Heizkosten übernommen – nach einem Jahr wird überprüft, ob die Kosten angemessen sind. Für 2025 ist keine Anpassung des Regelsatzes geplant. Wer die eigene Haushaltskasse aufbessern will, kann beispielsweise mit einem Minijob etwas dazuverdienen – das kann dann aber auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Bürgergeld und Einkommen aus Erwerbstätigkeit

100 Euro dürfen Bürgergeld-Empfänger dazuverdienen ohne Abzüge zu befürchten.

Wer sich etwas mit einem Mini-, Midi- oder Teilzeitjob dazuverdient, verringert die Hilfebedürftigkeit. „Die leistungsrechtlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit stellen sicher, dass derjenige, der eine Erwerbstätigkeit ausübt, mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung hat, als derjenige, der keiner Arbeit nachgeht“, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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Hinzuverdienst zum Bürgergeld – das sind die Freibeträge

Schüler, Studierende oder Auszubildende können seit Juli 2023 monatlich 520 Euro hinzuverdienen. Eine Kürzung des Bürgergelds muss nicht befürchtet werden, informiert Finanztip.de. In den Ferien ist der Zuverdienst unbegrenzt. Wer ehrenamtlich tätig ist, kann jährlich 3.000 Euro Aufwandsentschädigung erhalten – das Bürgergeld wird davon nicht beeinflusst.

Alle können 100 Euro monatlich verdienen, ohne dass die staatlichen Leitungen gekürzt werden. Wer mehr als 100 Euro und weniger als 520 Euro verdient, kann 20 Prozent des Verdiensts anrechnungsfrei behalten. Bei einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro bleiben dem Leistungsempfänger das Bürgergeld plus 30 Prozent des Einkommens, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Freibeträge im Überblick:

Bruttolohnpauschale AbsetzungErwerbstätigenfreibetragGesamtfreibetrag
100 Euro100 Euro-100 Euro
500 Euro100 Euro80 Euro180 Euro
700 Euro100 Euro138 Euro238 Euro
1.000 Euro100 Euro228 Euro328 Euro

Wer einem Minijob nachgeht, kann ab 2025 bis zu 556 Euro im Monat dazuverdienen. Das liegt daran, dass der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde ansteigen soll. Ob der Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld entsprechend angepasst wird, ist nicht bekannt, informiert Buergergeld.org.

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Was zählt eigentlich als Einkommen beim Bürgergeld?

Geld aus folgenden Bereichen zählt mit Blick auf das Bürgergeld als Einkommen, informiert Caritas.de: „Arbeitslohn, Arbeitslosengeld I, Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Elterngeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Krankengeld, Kapitaleinkünfte, einmalige Einnahmen (zum Beispiel Abfindungen), Leistungen der Ausbildungsförderung“.

Rubriklistenbild: © kovinka/Depositphotos/Imago

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