Zuschuss zur Miete

Wann wird das Wohngeld ausgezahlt? Die Termine 2024 im Überblick

Wer wegen eines geringen Einkommens die Miete nicht ohne Weiteres bezahlen kann, hat Anspruch auf Wohngeld. Jeden Monat wird der Betrag ausgezahlt.

Aufgrund der steigenden Energiekosten führte die Bundesregierung eine Wohngeldreform durch: Seit dem 1. Januar 2023 können somit bis zu zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf den Zuschuss haben Mieter oder auch Hauseigentümer mit geringem Einkommen. Laut Bundesregierung sind etwa die Hälfte der Wohngeld-Empfänger Rentner und rund 40 Prozent Familien, darunter Alleinerziehende.

Wann wird das Wohngeld 2024 ausgezahlt?

Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen.

Das Wohngeld wird – wie das Bürgergeld – im Voraus überwiesen, damit Beziehende den Zuschuss gleich zum 1. des Monats für das Zahlen der Miete aufbringen können. In der Tabelle sehen Sie die Überweisungstermine pro Monat, an denen das Geld spätestens ausgezahlt wird:

MonatAuszahlungsterminWochentag
Januar 202429. Dezember 2023Freitag
Februar 202431. Januar 2024Mittwoch
März 202429. Februar 2024Donnerstag
April 202429. März 2024Freitag
Mai 202430. April 2024Dienstag
Juni 202431. Mai 2024Freitag
Juli 202428. Juni 2024Freitag
August 202431. Juli 2024Mittwoch
September 202430. August 2024Freitag
Oktober 202430. September 2024Montag
November 202431. Oktober 2024Donnerstag
Dezember 202429. November 2024Freitag
Januar 202531. Dezember 2024Dienstag

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Wie viel Wohngeld gibt es 2024?

Mit der Reform wurde auch die Höhe des Wohngeldes angepasst: Durchschnittlich 190 Euro mehr gibt es pro Monat. Somit sind rund 370 Euro Wohngeld im Monat möglich. Der genaue Betrag wird jedoch individuell festgelegt und kann sich je nachdem, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch das Einkommen und die Miete sind, unterscheiden. Beantragt wird das Wohngeld bei der Wohngeldstelle in der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lässt sich ermitteln, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

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Übrigens: Wer bereits Bürgergeld bezieht, kann nicht gleichzeitig vom Wohngeld profitieren, da hier die Kosten für Miete bereits berücksichtigt werden. Das gilt auch für Personen, die eine Grundsicherung im Alter bekommen oder bei Sozialhilfe bei Erwerbsminderung.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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