Energie

Strom- und Gaspreise: Verbraucherschützer raten zum Vergleich

Beim Abwärtstrend der Strom- und Gaspreise für Haushalte geht noch mehr, sagen Verbraucherschützer – und ermuntern zum Wechsel.

Strom und Erdgas sind für Haushalte in den vergangenen zwölf Monaten im Durchschnitt deutlich günstiger geworden. Verbraucherschützer sehen dennoch weiteres Sparpotenzial bei den beiden wichtigsten netzgebundenen Energieträgern. „Neukunden bekommen bei Strom wieder Tarife für im Schnitt 30 Cent pro Kilowattstunde, bei Gas sind es rund 9 Cent pro Kilowattstunde“, sagt Amelie Vogler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Den bevorstehenden Beginn der Heizperiode hält die Energieexpertin für einen „guten Zeitpunkt, um zu wechseln“.

Durchschnittspreise Strom und Gas liegen unter Preisbremsen

Das finden die Vergleichs- und Wechselportale Verivox und Check24 auch - und rechnen vor: Beim Vergleichsportal Check24 zahlt ein Musterhaushalt derzeit für Strom 37,3 Cent je Kilowattstunde, 13 Prozent weniger als vor Jahresfrist. Das Portal Verivox kommt auf 38,9 Cent. Bei Erdgas sind die Preise für Durchschnittshaushalte noch deutlicher gefallen: Bei Check24 um 48 Prozent auf 11,3 Cent je Kilowattstunde, bei Verivox auf 11,9 Cent. Die Preisdeckel der Energiepreisbremsen werden damit unterschritten. Sie liegen für Privathaushalte für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent, jeweils je Kilowattstunde.

Grundversorger-Tarife oft oberhalb der Preisbremsen

Vor allem auf die Tarife der Grundversorger, also die Unternehmen mit den jeweils meisten Kundinnen und Kunden in einem Versorgungsgebiet, haben die Portale es abgesehen: „Obwohl es aktuell zu vereinzelten Preissenkungen bei Grundversorgern kommt, liegen immer noch knapp 70 Prozent der Gastarife oberhalb der Preisbremse, bei Stromgrundversorgern sind es 59 Prozent“, sagt der Energiechef von Check24, Steffen Suttner. Auch wenn die Grundversorgungstarife unterhalb der Preisbremsen lägen, seien alternative Anbieter flächendeckend deutlich günstiger.

Viele Grundversorger wollen Preise senken

Grundversorger haben allerdings in großer Zahl auch Preissenkungen angekündigt. Verivox sind für September, Oktober und November bislang 146 Strompreissenkungen von Grundversorgern bekannt. „Die Preise sinken um durchschnittlich 16 Prozent, was für eine dreiköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden eine Entlastung von rund 351 Euro bedeutet“, rechnet Verivox-Experte Thorsten Storck vor. Einige würden aber auch erhöhen. Zehn Grundversorger würden ihre Preise um durchschnittlich 3,5 Prozent anheben. „Das entspricht Mehrkosten von 52 Euro pro Jahr.“ Bei Gas sind Verivox für die drei Monate bisher 112 Preissenkungen bekannt. Im Schnitt gingen die Preise dabei um 26 Prozent runter. Gleichzeitig hätten neun Gas-Grundversorger Erhöhungen um durchschnittlich 5 Prozent angekündigt.

Wann sich ein Wechsel lohnen könnte

Ein Wechsel lohne sich in den meisten Fällen, sagt Vogler. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten allerdings ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen prüfen und im Blick haben.“ Wer auf Nummer sicher gehen will, könne auch eine Preisgarantie abschließen, beispielsweise von 12 Monaten. „Damit schützt man sich vor steigenden Beschaffungskosten der Versorger.“ In der Grundversorgung hat man diese Garantie nicht, betont die Expertin. „Hier können Preise jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen angepasst werden. Aber man kann auch jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen aus der Grundversorgung austreten.“

Mit Blick auf die Energiekosten lohnt es sich, zu vergleichen, betonen Verbraucherschützer.

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Verbraucherzentrale rät zum Vergleich

„Einen neuen Tarif suchen Sie am besten mit einem Tarifportal im Internet“, heißt es auf Verbraucherzentrale.de (Stand: 6. September). Dort bekomme man „den besten Überblick über möglichst viele Angebote“ und könne direkt vergleichen. "Allerdings sind die Filter der Portale meist voreingestellt, was Ihre Auswahl unnötig einschränkt und Vergleiche erschwert“, schreibt die Verbraucherzentrale, die nach eigenen Angaben zusätzlich zur Einstellung der gewünschten Tarifmerkmale folgende Filter-Optionen empfiehlt:

  • „Bonus nicht einrechnen lassen. So können Sie die Jahreskosten besser einschätzen“, rät die Verbraucherzentrale.
  • „Lassen Sie sich nicht nur Tarife anzeigen, zu denen Sie direkt über das Portal wechseln können“, heißt es weiter auf Verbraucherzentrale. Das schränke die Auswahl „unnötig“ ein.
  • „Deaktivieren Sie die Voreinstellung ‚hohe Kundenempfehlungsquote‘“, empfiehlt die Verbraucherzentrale außerdem. Auch das schränke die Auswahl ein.
  • „Lassen Sie sich jeweils nur einen Tarif pro Anbieter anzeigen“, raten die Verbraucherschützer in dem Beitrag ebenfalls.

Alle Preise und Konditionen sollte man aber immer noch mit den Angaben des Anbieters auf dessen Internetseite abgleichen, betont die Verbraucherzentrale.

Was zudem das Heizungsgesetz für Hausbesitzer und Mieter bedeutet.

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Der Backofen muss in der Regel nicht vorgeheizt werden, da er sich ohnehin schnell erwärmt. Lediglich bei empfindlichen Teigen, wie Pizza oder Soufflé, ist ein Vorheizen sinnvoll.
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Für das Heizen zum Beispiel mit Öl, Kohle und Holzpellets können Privathaushalte bei stark gestiegenen Kosten Härtefallhilfe beantragen – allerdings nur noch bis zum 20. Oktober, dann läuft die Antragsfrist aus. (Mit Material der dpa)

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