Endspurt

Steuertipps 2023: Wie Sie zum Jahresende jetzt noch sparen können

Welche Investitionen stehen 2023 noch an? Experten der Stiftung Warentest erklären, welche Ausgaben Sie vorziehen sollten – und wann es sich lohnt, Kosten zu bündeln.

Bis zum Jahresende ist es nicht mehr lange hin – und die Steuererklärung für das Jahr 2023 rückt in den Fokus. Für alle, die eine Erklärung abgeben müssen, ist der späteste Abgabetermin am 2. September 2024. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten noch einmal andere Fristen

An welchen Stellen es vor Silvester 2023 noch Spar­potenzial mit Blick auf die Steuer gibt, hat die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de erklärt. Denn der Übergang von einem Jahr zum nächsten ist steuerlich betrachtet oft entscheidend, da sich Pauschalen und Höchstbeträge je auf ein Kalenderjahr beziehen. Hier ein Auszug der wichtigsten Tipps und Hilfen.

Steuertipps 2023 der Stiftung Warentest: Wie Sie zum Jahresende sparen können

Welche Kosten lassen sich steuerlich jetzt noch absetzen – und welche Ausgaben bündeln?

Werbungs­kostenpauschale knacken

Welche Jobkosten sind im Jahr 2023 angefallen und möglicherweise noch fällig? Im Auge behalten sollten Beschäftigte die Werbungs­kostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (für das Jahr 2023), so der Rat der Stiftung Warentest. Erst wenn sie geknackt sei, senke jede weitere Ausgabe die Steuerlast. Liegt man womöglich bereits knapp an der Grenze, könnte es sich also lohnen, notwendige Investitionen jetzt noch vorzuziehen, so der Tipp.

An Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale denken

Für viele Beschäftigte relevant ist zum Beispiel die Pendlerpauschale. So können Arbeitnehmer ihren Arbeitsweg als Werbungskosten ansetzen. Pro Kilometer lassen sich 30 Cent veranschlagen – und ab dem 21. Kilo­meter seit 2022 sogar 38 Cent, wie die Stiftung Warentest in dem Beitrag auf Test.de (Stand: 15. November 2023) erklärt. Steuerlich einiges an Geld herausholen können zudem viele Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Beispiel: „Beschäftigte, die zu Hause ohne eigenes Arbeits­zimmer arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro für 210 Arbeits­tage absetzen.“

Apropos Jobkosten: Arbeits­mittel dürfen im Jahr des Kaufs abge­setzt werden

Auch die Anschaffung von Arbeits­mitteln kann zu Steuererspar­nissen führen, wie die Stiftung Warentest betont. Was sollte man mit Blick auf die Steuer wissen? „Schreibtische, Berufs­bekleidung oder Smartphones für bis zu 952 Euro brutto können direkt abge­setzt werden“, heißt es auf Test.de. „Teurere Waren müssen über mehrere Jahre abge­schrieben werden.“ Für Computer und Zubehör wie Drucker, Head­sets und berufs­bezogene Software gelte seit 2021 „keine Preis­grenze“ mehr.

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Steuererklärung: Kosten für den Handwerker verteilen

Auch einige Handwerkerkosten kann man bei der Steuererklärung angeben – und im besten Fall einiges an Geld herausholen. Pro Jahr lassen sich Hand­werk­erkosten in Höhe von 6.000 Euro geltend machen, wie Test.de erklärt. 20 Prozent des Rechnungs­betrags senken „direkt die Steuerlast“. Maximal seien somit 1.200 Euro Steuerersparnis möglich. „Steht im nächsten Jahr eine hand­werk­liche Maßnahme an, kommt eine Abschlags­zahlung noch im laufenden Jahr in Betracht“, gibt die Stiftung Warentest in dem Beitrag zu bedenken. „So zieht man die Erstattung vor oder verteilt teure Rechnungen auf zwei Jahre. Fürs Finanz­amt zählt nämlich nur, wann das Geld tatsäch­lich geflossen ist.“

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Gesund­heits­kosten bündeln und Eigen­anteil knacken

Manche Krankheits- und Gesundheitskosten kann man in der Steuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Experten raten, sämtliche Kosten innerhalb eines Jahres zu bündeln und alle Belege fürs Finanzamt zu sammeln. Anstehende Ausgaben könnten gegebenenfalls „ins aktuelle Jahr vorgezogen werden, um die zumut­bare Belastung, also den individuellen Eigen­anteil, zu knacken“, heißt es unter anderem auf Test.de. So könnten Gesund­heits­kosten gebündelt und die Steuerersparnis optimiert werden. „Wer dagegen unter dem Eigen­anteil liegt, kann Ausgaben ins nächste Jahr schieben.“

Rubriklistenbild: © Westend61/Imago

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