Weitreichende Änderung

Regierung schafft Steuerklassen III und V ab: Das ändert sich bei Ihrem Einkommen

Es kommt Bewegung in die Steuerklassendebatte. Laut einem Medienbericht werden die Steuerklassen III und V schon bald wegfallen – und zusammengelegt.

Das Thema ist nicht neu: als die Ampel-Regierung 2021 ihren Koalitionsvertrag aufsetzte, verständigte man sich dabei auf die Änderung, dass die Steuerklassen III und V künftig wegfallen und die Betroffenen allesamt in der Steuerklasse IV eingestuft werden. Offiziell passiert ist bislang (Stand: 22. Februar 2024) nichts. Nun aber kommt Bewegung in die Thematik. Finanzminister Christian Lindner (FDP) will schnellstmöglich ein umfangreiches Gesetzespaket vorlegen. Das berichtet bild.de.

Besserverdienender Partner aktuell oft in Steuerklasse III eingestuft

In den Steuerklassen III und V befinden sich bisher verheiratete Personen, Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie verwitwete Menschen im Jahr des Todes des Partners sowie im Folgejahr. Das System ist klar: Der besserverdienende Partner wurde in die Steuerklasse III eingestuft, in der er geringe Abzüge verschmerzen muss. In der Steuerklasse V hingegen ist der Partner mit dem niedrigeren Gehalt, bei ihm fallen die Abgaben höher aus.

Für Paare, die bislang in den Steuerklassen III beziehungsweise V eingetragen waren, wird sich zukünftig einiges ändern.

Künftig jedoch sollen diese beiden Gruppen jedoch in der Steuerklasse IV zusammengelegt werden. Was bedeutet das konkret? Die Regularien für die einzelnen Steuerklassen sind klar definiert. Beide Ehepartner Klasse IV sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Bislang haben diese Steuerklasse hauptsächlich Paare benutzen, bei denen das Einkommen der einzelnen Partner ungefähr gleich hoch ausfällt. Der Grundfreibetrag in der Steuerklasse IV liegt bei 23.208 Euro.

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Doch was ändert sich konkret für Menschen, die zukünftig von den Steuerklassen III beziehungsweise V in die Gruppe IV rutschen? Anhand verschiedener Brutto-Gehälter und mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners von steuertipps.de finden Sie in unserer Tabelle die Lohnsteuerabgaben in den unterschiedlichen Steuerklassen. Bei der Berechnung wir davon ausgegangen, dass die Eheleute keine Kinder haben und in Baden-Württemberg leben.

Lohnsteuer-Berechnung in den verschiedenen Steuerklassen

Brutto-GehaltSteuerklasse IIISteuerklasse VSteuerklasse IV
2.000 Euro0 Euro322,41 Euro110,91 Euro
2.500 Euro0 Euro491,58 Euro208,41 Euro
3.000 Euro60,50 Euro643,83 Euro317,08 Euro
3.500 Euro142,66 Euro803,50 Euro432,75 Euro
4.000 Euro239,33 Euro972,25 Euro555,58 Euro
4.500 Euro340,16 Euro1.141,41 Euro685,41 Euro
5.000 Euro444,50 Euro1.310,58 Euro822,25 Euro

Wie der Steuerzahlerbund erklärt, wird in einer Ehe der Mehrverdiener künftig etwas weniger Nettoverdienst erhalten, der Partner mit dem geringeren Lohn hingegen etwas mehr. Wichtig ist es der Politik, zu betonen, dass Paare künftig durch die Regelung nicht weniger Nettoverdienst insgesamt erhalten. „Höchste Priorität hat, dass der Umstieg unterm Strich zu keinerlei Mehrbelastungen bei Ehepaaren führt“, erklärt FDP-Finanzexperte Max Mordhorst gegenüber der Bild.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Wann die Neuerungen offiziell auf den Weg gebracht beziehungsweise eingeführt werden, steht in den Sternen. Laut Bild hängt dies nämlich auch davon ab, wie schnell das Finanzministerium die dafür zuständige IT überarbeiten kann.

Rubriklistenbild: © Marco Blanco Ucles/DALL-E (KI-generiert)

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