Altersgrenzen und Abschläge

„Rente mit 63“? Welche Altersrenten es für langjährig Versicherte gibt

Fühlt man sich reif für den Ruhestand, ist das noch kein Kriterium für den Start in die Rente. Es kommt vielmehr auf die Versicherungszeit und das individuelle Renteneintrittsalter an.

Der jüngst vorgestellte Zwölf-Punkte-Plan der FDP hat für Diskussionen gesorgt. Die Partei bekräftigte darin einige ihrer klassischen Positionen – und forderte im Sozialbereich unter anderem ein Ende der sogenannten Rente mit 63, was vor allem aus der SPD scharf kritisiert wurde.

Viele haben den Wunsch, nach einem langen Arbeitsleben möglichst früh in Rente zu gehen. (Symbolbild)

Die damalige Koalition von Union und SPD hatte die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge ab 45 Jahren Versicherungszeit 2014 eingeführt. Bei der Einführung hatte die Regierung jährlich rund 200.000 Antragsteller prognostiziert – die Prognosen werden Jahr für Jahr deutlich übertroffen, wie es in einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) im Februar 2024 geheißen hatte. Insgesamt gab es demzufolge zuletzt deutlich mehr als zwei Millionen Nutzerinnen und Nutzer dieser Rentenart.

„Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach 45 Versicherungsjahren

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ wird oft noch „Rente mit 63“ genannt. Doch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente – möglich war das nur für Rentner, die vor 1953 geboren wurden und auf 45 Versicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung kamen, wie dpa in einem früheren Bericht zu den Hintergründen geschildert hatte. Für alle jüngeren Jahrgänge, die jetzt in Rente gehen wollten, gelte das allerdings nicht mehr. Denn sie müssen, selbst mit 45 Versicherungsjahren, die jeweilige Altersgrenze erreicht haben, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dabei steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. „Für den Geburtsjahrgang 1964 und alle später Geborenen gibt es die abschlagsfreie Rente dann frühestens mit 65 Jahren“, hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV, Stand: 14. August) entsprechend mitgeteilt.

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„Rente mit 63“, so wurde die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren zunächst also genannt, da Menschen mit Geburtsjahr vor 1953 mit ihr bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen konnten. Nun liegt die Altersgrenze hierfür bei 64 Jahren und 4 Monaten für 1960 Geborene. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter bis 2029 auf 65 Jahre.

„Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren

Mit Abschlägen ist es dagegen immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – nämlich dann, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre komme. Für all jene gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings müssen Ruheständler, die das tun, auch „mit den entsprechenden Einbußen leben“, wie dpa zum Zeitpunkt weiter schilderte: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts – bis zu 14,4 Prozent maximal. Und: „Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen, auch nach Erreichen des regulären Rentenalters“, so die DRV.

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Rechner hilft bei Kalkulation von Renteneintritt

Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Website einen Rentenbeginnrechner zur Verfügung gestellt, mit dem sich – für einen ersten Überblick – herausfinden lässt, wann man mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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