Familien

Wie hoch ist das Elterngeld 2023 – und wie lange bekommt man es?

Viele Familien sind aufs Elterngeld angewiesen. Es soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können. 

Das Elterngeld sorgt aktuell für Gesprächsstoff. Die Grenze liegt derzeit bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen bei Paaren und 250.000 Euro bei Alleinerziehenden. Pläne zur Senkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld stoßen teils auf harte Kritik.

Eltern­geld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt. (Archivbild)

Wie hoch ist das Elterngeld – und wie lange bekommt man es?

Nach wie vor ist das Eltern­geld für zahlreiche Familien eine wichtige finanzielle Unterstüt­zung nach der Geburt eines Kindes. Es soll unter anderem dafür sorgen, dass junge, berufstätige Eltern sich die Erziehungsarbeit besser aufteilen können. 

Wie lange das Elterngeld maximal ausgezahlt wird, hängt davon ab, ob es sich um das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus handelt. So können Eltern wählen zwischen bis zu 14 Monaten Basis­eltern­geld zum vollen Satz (maximal 1.800 Euro monatlich) oder 28 Monaten Eltern­geld Plus zum halbem Satz (maximal 900 Euro) – die Stiftung Warentest informierte in einem Beitrag auf Test.de (Stand: 3. Februar), was das jeweils bedeutet.

1. Basiselterngeld

  • Beliebige Aufteilung: Für das „normale“ Eltern­geld, bezeichnet als Basis­eltern­geld, gilt laut Test.de folgende grobe Faust­regel: Das Basis­eltern­geld beträgt 65 Prozent des Netto­lohns vor der Geburt des Kindes. Beide Eltern­teile haben zusammen Anspruch auf zwölf Monate Basis­eltern­geld in Höhe von monatlich maximal 1 800 Euro.“ Die könne das Eltern­paar „ganz beliebig“ unter­einander aufteilen. „Zum Beispiel können Mann und Frau gleich­zeitig nach der Geburt für sechs Monate Basis­eltern­geld beantragen“, erklärt die Stiftung Warentest. „Es ist auch möglich, dass die Frau die ersten acht Lebens­monate Basis­eltern­geld beantragt und dann der Mann für die anschließenden vier Monate.“
  • Part­nermonate: Der Gesetz­geber „belohne“ Paare mit zwei weiteren Monaten Basis­eltern­geld, „wenn wenigs­tens ein Partner für mindestens zwei Monate Gehalts­einbußen durch die Kinder­betreuung“ habe. „Part­nermonate nennt das Gesetz diese beiden Zusatz­monate“, erklärt die Stiftung Warentest. Sprich: Für den Fall, dass nur die Mutter in Eltern­zeit gehen und Eltern­geld beantragen sollte und der Vater des Kindes arbeite, verschenke das Paar zwei Monate Basis­eltern­geld, wie es in dem Beitrag heißt. Väter sollten daher überlegen, „ob sie nicht wenigs­tens für zwei Monate Basis­eltern­geld beantragen − etwa im Anschluss an die Eltern­geldbe­zugs­zeit der Frau für die Lebens­monate 13 und 14 des Kindes.“ Noch ein wichtiger Punkt: Basis­eltern­geld gibt es auch für Teil­zeit­arbeitende, „sofern sie während der Eltern­geld­phase im Schnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten“, informiert die Stiftung Warentest ebenfalls in dem Beitrag.
  • Mehr­lings­zuschlag: Eltern, die Mehr­linge bekommen, erhalten zudem „einen Zuschlag in Höhe von 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind“, wie Test.de erklärt.
  • Geschwisterbonus: Einen Geschwisterbonus von „10 Prozent des Eltern­geldes“ (wenigs­tens 75 Euro) gibt es zudem für Eltern, die neben dem Neugeborenen schon ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei oder mehr ältere Kinder haben, die noch nicht sechs Jahre alt sind.

2. Eltern­geld Plus

Statt vierzehn Monate Basis­eltern­geld (12 Monate plus zwei Part­nerschafts­monate; monatlich maximal 1.800 Euro) kann ein Eltern­paar auch 28 Monate Eltern­geld Plus wählen – und dadurch den Auszahlungszeitraum strecken, wie Test.de erklärt: „Statt einem Monat Basis­eltern­geld kann das Paar zwei Monate Eltern­geld Plus beantragen. Die Eltern­geldbehörde zahlt dann maximal 900 Euro pro Monat aus.“ Eltern könnten die beiden Formen des Eltern­gelds „auf verschiedenste Arten“ kombinieren.

Das Eltern­geld Plus lohnt sich laut Stiftung Warentest besonders für Mütter und Väter, „die bald nach der Geburt wieder arbeiten, aber in Teil­zeit gehen wollen“. Unterm Strich komme für sie „mehr heraus als mit dem Basis­eltern­geld“, so das Fazit von Test.de.

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Wie hoch ist das mögliche Elterngeld im Einzelfall?

Praktisch: Mit dem Elterngeld-Schnellrechner vom Bundesfamilienministerium erhält man mit nur wenigen Angaben einen ungefähren Richtwert zur Höhe des möglichen Elterngeldanspruches.

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Elternzeit beim Arbeitgeber rechtzeitig beantragen

Beantragen kann man das Elterngeld bei der jeweiligen Elterngeldstelle – und die Elternzeit beim Arbeitgeber. Der wichtige Hinweis von Stiftung Warentest an der Stelle: Dem Arbeitgeber müsse der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Eltern­zeit vorliegen. Die Experten raten, den Antrag in der Personalabteilung des Arbeitgebers am besten persönlich abzugeben und sich den Empfang bestätigen zu lassen.

Rubriklistenbild: © Felix Kästle/dpa

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