Stichtag am 2. Oktober

Frist für Steuererklärung läuft ab: Welche Gründe das Finanzamt für eine Verlängerung akzeptiert

Wer seine Steuererklärung nicht pünktlich abgeben kann, kann beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Dafür braucht es jedoch triftige Gründe.

Wer für das Steuerjahr 2022 eine Erklärung abgeben muss, sollte die Abgabefrist am 2. Oktober 2023 nicht vergessen. Denn ist die Erklärung nicht rechtzeitig beim Finanzamt eingegangen, riskiert man einen Verspätungszuschlag. „Wird die Deadline 2. Oktober überschritten, muss gegebenenfalls mit Verspätungszuschlägen von mindestens 25 Euro pro Monat gerechnet werden“, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern. So beträgt der Verspätungszuschlag pro Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro. Zahlen muss man den Verspätungszuschlag übrigens auch, wenn man eine Rückerstattung bekommt.

Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einfach verstreichen lassen

Ein weiterer Nachteil, so erklärt es die Verbraucherzentrale auf ihrer Website: „Im Zweifel schätzt ein Finanzamt-Mitarbeiter Ihre Steuer, was meist nicht zu Ihrem Vorteil ist, denn das Finanzamt kennt ja nicht Ihre Ausgaben.“ Um das zu vermeiden, könne man „rechtzeitig vorher“ beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, betonen die Verbrauchschützer.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung sollte man nicht einfach versäumen.

Steuererklärung: So verlängern Sie die Abgabefrist

Wie lässt sich eine solche Fristverlängerung beantragen? Das funktioniert formlos schriftlich, und man braucht dafür kein spezielles Formular, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) schreibt. Auch direkt über Elster beispielsweise kann man das zuständige Finanz­amt der Stiftung Warentest zufolge um eine Verlängerung bitten. „Voraussetzung für eine Verlängerung ist allerdings, dass Sie die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selbst zu verschulden haben“, wie dpa unter anderem erklärt. Gründe hierfür können, wie es auf Verbraucherzentrale.de heißt, zum Beispiel folgende sein:

  • Krankheit
  • längere Auslandsaufenthalte
  • noch ausstehende Unterlagen.

„Ob Ihr Antrag genehmigt wird, liegt im Ermessen des Finanzbeamten und sollte anhand von Unterlagen (z .B. einem Nachweis über Krankenhausaufenthalt) belegt werden“, so jedoch der wichtige Hinweis der Verbraucherzentrale an der Stelle. Mitunter biete es sich auch an, die Erklärung fristgerecht einzureichen und auf die fehlenden Unterlagen hinzuweisen. „Dann kann der Bescheid in diesem Punkt ‚vorläufig‘ ergehen und berichtigt werden, wenn die Unterlagen vorliegen.“

Will man beim zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, braucht es dafür einen triftigen Grund, wie auch die Stiftung Warentest in einem Beitrag auf Test.de betont, wo zudem darauf verwiesen wird, dass etwa das „bloße Fehlen“ von Unterlagen nicht zähle. Den Abgabetermin schlichtweg vergessen zu haben, ist ebenfalls schwierig zu erklären.

Gute Aussichten hätten aber alle, die Gründe wie zum Beispiel auch folgende nennen könnten:

  • Kranken­haus­auf­enthalt
  • Umzug
  • Todes­fall in der Familie.

Die Stiftung Warentest erklärt noch einen weiteren wichtigen Punkt: Bittet man beim Finanzamt – unter Angabe eines triftigen Grundes – beim Finanzamt um eine Verlängerung, solle man auch ein „realistisches Datum“ angeben, zu dem die Erklärung vorliegen wird, „zum Beispiel einen Monat später“, heißt es in dem Beitrag auf Test.de.“ Akzeptiere das Finanzamt die Verlängerung, werde es das „still­schweigend“ tun. „Bis zum Ende der Verlängerung muss die Erklärung dann aber wirk­lich erledigt sein – sonst drohen wieder Verspätungs­zuschläge.“

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Hilfe von Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater

Ist auch die Verlängerung zu kurz oder lehnt das Finanzamt ab, kann es sich lohnen, einen Profi zu konsultieren, sei es ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater. „Denn wer seine Erklärung von einem Profi anfertigen lässt, hat länger Zeit – für das Steuer­jahr 2022 bis Ende Juli 2024“, informiert Test.de.

Rubriklistenbild: © Political-Moments/Imago

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