Nicht alles darf weg

Welche Dokumente Sie nie entsorgen dürfen – und was zu tun ist, wenn Sie Geburtsurkunde & Pass nicht mehr finden

Ein Schild mit der Aufschrift „2G - Bitte halte schon mal dein Zertifikat und deinen Personalausweis bereit. Aktuell dürfen 20 Personen in unseren Laden. Schnapp Dir ein Körbchen!“ hängt an einer Ladentür.
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Der Personalausweis wird aktuell vielerorts auch in Verbindung mit dem Vorzeigen des Corona-Impfzertifikats benötigt.

Sie möchten Ordnung in Ihrem Zuhause schaffen? Ausmisten befreit nicht nur von Ballast, sondern schafft auch Platz. Doch manches darf auf keinen Fall in der Tonne landen.

Die Ablage quillt über, die Ordner sprengen sich selbst und Sie möchten Ihr Büro im Grunde gar nicht mehr betreten, weil die Unordnung überhandgenommen hat? Die einfache Lösung: Sie sorgen für mehr Stauraum in Form von neuen Regalen, neuen Ordnern und neuen Ablagemöglichkeiten. Noch besser ist allerdings folgende Option: Gehen Sie Ihre Unterlagen und Dokumente in Ruhe durch und entsorgen Sie alles, was nicht mehr von Nutzen ist. Dazu zählen Gebrauchsanleitungen für längst weggeworfene Technik-Geräte, veraltete Reiseführer oder Kassenbons*, deren Schrift unleserlich geworden ist.

Sie werden bemerken: Das Meiste, was sich in den letzten Jahren angesammelt hat, kann ohne Probleme entsorgt werden. Doch es gibt Ausnahmen. Wichtige Dokumente sollten sicher und vor Nässe geschützt aufbewahrt werden. Dazu zählt nicht nur die Geburtsurkunde.

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Ausweis, Heiratsurkunde bis Wert­papiere: Diese Unterlagen müssen aufbewahrt werden

Die Stiftung Warentest als gemeinnützige deutsche Verbraucherorganisation hat eine Liste mit Dokumenten veröffentlicht, die Sie nicht wegwerfen sollten. Eine Auswahl:

  • Geburts­urkunde: Diese brauchen Sie für den ersten Ausweis, die Anmeldung zur Eheschließung und den Renten­antrag. Doch wer sie nicht mehr findet, kann sie im zuständigen Standesamt neu beantragen. Der Stiftung Warentest zufolge gibt es seit 2009 auch ein elektronisches Register.
  • Ausweise und Pässe: Ein Personalausweis ist nötig, um sich identifizieren zu können. Etwa im Fall einer polizeilichen Kontrolle. Ein Reisepass dagegen muss nur im Fall einer Reise in ein Land vorgezeigt werden, das nicht zu EU gehört. Wer seinen Ausweis oder Pass verloren hat, kann ihn im zuständigen Bürgerbüro neu beantragen.
  • Schul- und Arbeitszeugnisse: Alle Dokumente über die Ausbildung ab dem 16. Lebens­jahr werden für den Renten­antrag gebraucht, informiert Stiftung Warentest. Abschlusszeugnisse sind in der Regel unentbehrlich, wenn Sie sich neu bewerben möchten. Im Verlustfall können Sie Zeugnisse bei der jeweiligen Schule neu beantragen. Abschluss- und Abgangs­zeug­nisse müssen dort 50 Jahre lang aufbewahrt werden.
  • Sozial­versicherungs­ausweis: Er wird nötig, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Manchen reicht die Sozial­versicherungs­nummer, andere wollen den Ausweis im Original sehen. Schreiben Sie sich die Nummer am besten auf. Bei Verlust können die Renten­versicherungs­träger oder die gesetzliche Kranken­versicherung einen neuen Ausweis ausstellen..
  • Gültige Wert­papiere in Papierform: Um den Anspruch auf Dividenden, Zinsen, Gewinn­beteiligungen oder die Rück­zahlung des Kapitals bei sogenannten Inhaber­papieren geltend zu machen, brauchen Sie der Stiftung Warentest zufolge unbedingt das Original des Wertpapiers. Inhaberpapiere können bei Verlust in der Regel nicht neu beantragt werden, heißt es weiter.
  • Das Testament: Hier ist Vorsicht geboten, denn nur das Original ist rechtlich schwer anfechtbar. „Bei Verlust eines Testaments kann der Wunscherbe unter Umständen seine Rechte nicht geltend machen, weil die gesetzliche Erbfolge eintritt“, zitiert die Stiftung Warentest Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögens­nach­folge. Wiederbeschaffen sei nicht möglich. Deshalb rät Bittler: „Es ist dringend zu empfehlen, das Testament in die amtliche Verwahrung beim Nach­lass­gericht zu geben“.

(jg) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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