Clevere Tipps für mehr Geld im Monat

Mehr Netto vom Brutto behalten: Mit fünf Tipps können Sie Ihre Gehaltsabzüge auf ein Minimum reduzieren

Die monatlichen Abzüge können bis zu 45 Prozent vom Bruttogehalt ausmachen. Mit diesen fünf cleveren Tipps holen Sie Netto schnell und einfach mehr raus.

Durchschnittlich geht fast die Hälfte des Bruttogehalts jedes Arbeitnehmers für Abzüge drauf. Während man sich beim Blick auf die Gesamtsumme also noch freut, kommt beim Lesen der Nettoauszahlung Enttäuschung auf. Soli-Beitrag, Kirchensteuer, Krankenkasse — all das macht sich bei der monatlichen Gehaltsabrechnung oft teuer bemerkbar.

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sich an den Abzügen leider nichts ändern lässt. Doch dass das Nettogehalt in Steiß gemeißelt ist, ist tatsächlich ein Irrglaube. Eigentlich können Arbeitnehmer in vielen Fällen nämlich einiges an Geld herausholen, indem sie schlicht und einfach ein paar clevere Tipps befolgen. Bereits vor längerer Zeit veröffentlichte unter anderem das „Finanztip“ ein YouTube-Video zu diesem Thema. Darin erklärten die Experten verschiedene Methoden, mithilfe derer das Nettogehalt am Monatsende potenziell höher ausfallen kann. Selbstverständlich hat auf bestimmte Abzüge wie beispielsweise den Soli-Beitrag oder die Festsetzung der Steuerzahlungen nur der Gesetzgeber Einfluss. Doch in anderen Bereichen können Arbeitnehmer sehr wohl sinnvolle Änderungen vornehmen.

1. Vielleicht lohnt es sich, die Krankenkasse zu wechseln

Einige Krankenkassen sind teurer als andere. Ein Krankenkassenwechsel kann deshalb durchaus sinnvoll sein, um das monatliche Nettogehalt aufzustocken. Die richtige Kasse sollte allerdings immer nach dem persönlichen Anspruch ausgewählt werden. Dabei bedeuten mehr Zusatzleistungen nicht immer höhere Beiträge. Manche Anbieter zahlen sogar Beiträge zurück, wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit keine Leistungen eingefordert hat.

Diese Frau kann monatlich etwas zurücklegen. (Symbolbild)

2. Nehmen Sie Sachzuwendungen Ihres Arbeitgebers in Anspruch

Mehr Nettogehalt erreicht man am schnellsten durch eine Gehaltserhöhung, doch leider ist diese Aufstockung nicht immer wirklich lohnenswert. Mehr Bruttogehalt bedeutet nämlich häufig auch höhere Steuerzahlungen, sodass am Ende eigentlich nicht viel mehr als sonst übrig bleibt. In manchen Fällen ist die bessere Lösung, Sachzuwendungen vom Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. Diese auch geldwerten Vorteile genannten Zuwendungen sind zwar keine Gehaltserhöhung, können sich jedoch sehr wohl auszahlen. Dazu gehören beispielsweise Diensthandy, Dienstwagen, Weiterbildungen oder teilweise sogar Kosten für eine Kinderbetreuung. Zwar erhöht die Inanspruchnahme der Sachzuwendungen nicht das letztendliche Nettogehalt, der Arbeitgeber bezahlt auf diese Weise jedoch Alltagsgegenstände oder benötigte Dienstleistungen, sodass am Monatsende mehr Geld für andere Dinge übrig bleibt.

3. Verheiratete sollten einen Wechsel der Steuerklasse in Betracht ziehen

Verheiratete Arbeitnehmer oder solche in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden nach der Hochzeit automatisch in Steuerklasse IV befördert. Solange beide ungefähr gleich viel verdienen, lohnt sich das auch. Ein Wechsel der Steuerklasse sollte bei unterschiedlich hohen Gehältern jedoch unbedingt in Betracht gezogen werden. Das ist jeweils zum Jahresende möglich. Der besser verdienende Partner sollte in diesem Fall in Steuerklasse III wechseln, der Partner mit dem kleineren Gehalt in Steuerklasse V. Das wird sich letztendlich möglicherweise auch auf das Nettogehalt auswirken.

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4. Nutzen Sie die Lohnsteuer-Ermäßigung

Für regelmäßige Ausgaben können Sie sich beim Finanzamt einen sogenannten Steuerfreibetrag eintragen lassen. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten, Kosten für Fortbildungen oder Kinderbetreuung sowie besonders hohe Krankheitskosten. Dieser Freibetrag wird dann monatlich zur Verfügung gestellt und nicht erst nach der Abgabe der Steuererklärung zurückgezahlt. Um die Eintragung vornehmen zu lassen, müssen beim ersten Antrag mindestens 600 Euro an Kosten nachgewiesen werden. Handelt es sich bei den Ausgaben nur um sogenannte Werbungskosten, also Fahrtkosten und andere berufliche Investitionen, müssen mindestens 1.600 Euro an Kosten entstanden sein.

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5. Unbedingt die jährliche Steuererklärung einreichen

Keine Frage, nur den wenigsten unter uns macht die Steuererklärung Spaß. Wer nicht muss, lässt das lästige Dokumente ordnen, Quittungen suchen und Kosten aufschreiben also lieber sein. Allerdings geht dabei vielen Arbeitnehmern ein gehöriger Batzen Geld durch die Lappen. Denn durchschnittlich erhalten neun von zehn Deutschen bei der Abgabe ihrer Steuererklärung um die 900 Euro zurück. Diese Summe wird bei Nichtabgabe sozusagen dem Staat „geschenkt“. Entgegen landläufiger Meinungen ist die Steuererklärung heutzutage übrigens auch kein besonders großer Aufwand mehr. Programme wie ELSTER erleichtern das Einreichen ungemein und Belege müssen darüber hinaus auch nicht mehr mitgeschickt, sondern nur aufbewahrt werden. 

Rubriklistenbild: © IMAGO

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