Finanzen regeln

Steuererklärung 2022 noch nicht erledigt? Frist nicht vergessen

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärung 2022 endet dieses Jahr im Herbst. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat dagegen deutlich mehr Zeit.

Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Angelegenheit. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, sollte die Erklärung allerdings nicht auf die lange Bank schieben. Denn wer Verspätungszuschläge vermeiden will, muss sich für die Abgabe der Steuererklärung an festgelegte Fristen vom Finanzamt halten. Wer zudem Geld bei der Steuer zurückerwartet, wird sich in der Regel mit der Einreichung der Steuererklärung beeilen.

Die Steuererklärung ist oft eine lästige Angelegenheit – in vielen Fällen gibt es allerdings Geld zurück.

Abgabefristen für die Steuererklärung 2022

Infolge der Corona-Pandemie sind die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mehrfach verlängert worden. Welche Fristen gelten jetzt? Die Steuererklärung für 2022 muss bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) informiert. Da es sich bei diesem Datum jedoch um einen Samstag handelt, ist die allerletzte Möglichkeit, die Erklärung einzureichen, der darauffolgende Montag und damit der 2. Oktober 2023. Und: Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein können Betroffene die Erklärung 2022 fristgerecht sogar noch bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Erfahren Sie zudem hier, welche Abgabefristen für die Steuererklärung 2023 und 2024 gelten.

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen

Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe verpflichtet sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung lohnen, so der Hinweis der Verbraucherzentralen. In vielen Fällen gibt es Geld bei der Steuer zurück. „Prüfen Sie deswegen immer, ob das freiwillige Ausfüllen der Formulare zu einer Erstattung von bereits gezahlter Lohnsteuer führen kann“, so einer der Tipps laut Verbraucherzentrale.de, wo unter anderem auf die gestiegenen Grundfreibeträge hingewiesen wird. „Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Grenzen für den Grundfreibetrag. Das ist der Grenzbetrag für Ihr Einkommen, für das Sie keine Einkommensteuer zahlen müssen“, informieren die Verbraucherschützer. „Im Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.347 Euro, für Verheiratete 20.694 Euro (wurde nachträglich und rückwirkend angepasst). Im Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag für Ledige 10.908 Euro, für Verheiratete 21.816 Euro.“

Nichts verpassen: Alles rund ums Thema Geld finden Sie im regelmäßigen Geld-Newsletter unseres Partners Merkur.de.

Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Mutter und erwachsene Tochter
Schreibtisch in modernem Arbeitszimmer
Frau in Videocall zu Hause
Klempner repariert Abfluss
Neun Fehler, die Sie bei der Steuererklärung viel Geld kosten

Freiwillige Steuererklärung – bis zu vier Jahre Zeit

Gut zu wissen: Reicht man die Steuererklärung freiwillig ein, hat man nach Ablauf des Steuer­jahres vier Jahre Zeit. Sie können die Steuererklärung für 2022 also dann noch bis Ende 2026 vorlegen.

Rubriklistenbild: © Hans-Jürgen Wiedl/dpa (Symbolbild)

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare